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Hintermänner der Zigarettenmafia unter Druck

Bellinzona: Der Prozess gegen die Zigarettenmafia tritt in seine nächste Phase. Keystone

Vor Bundesstrafgericht wird am Montag der Prozess gegen die mutmasslichen Hintermänner der italienischen Zigarettenmafia fortgesetzt. Die bisherigen Zeugenaussagen stellen eine Belastung für die Angeklagten dar.

Im bisher grössten Fall von organisierter Kriminalität vor dem Schweizerischen Bundesstrafgericht müssen sich seit Anfang April neun Personen wegen des Vorwurfs der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung und Geldwäscherei verantworten.

Laut Bundesanwaltschaft (BA) sollen sie zwischen 1994 und 2001 am Schmuggel von 215 Millionen Stangen Zigaretten im Wert von 800 Millionen US-Dollar beteiligt gewesen sein. Die Schweiz diente nach Ansicht der BA als organisatorische Drehscheibe, um Zigaretten nach Montenegro zu schaffen und die Erlöse aus dem Schwarzmarkt in Italien zu waschen.

Die zweite Prozesswoche war für die Angeklagten besonders heikel, denn aus Italien wurden ehemalige Mafiosi, die verurteilt sind, aber mittlerweile mit der Justiz zusammenarbeiten – so genannte Pentiti – via Videokonferenz einvernommen.

Diese von der Bundesanwaltschaft aufgebotenen “Auskunftspersonen” hatten vor allem eine Aufgabe: Ihre Aussagen sollten belegen, dass die Beschuldigten bestens wussten, dass hinter dem Schmuggel die Mafia und damit das Organisierte Verbrechen steckte.

Pentiti belasten Angeklagte

Die beiden ehemaligen Camorristi Raffaello Giuliano (39) und Pasquale Avagliano (44) sowie Tommaso Laraspata (44), ehemaliges Mitglied der apulischen Sacra Corona Unita, erfüllten diese Rolle aus Sicht der Bundesanwaltschaft bestens.

Insbesondere Avagliano redete freimütig über seine beiden Aufenthalte in den 1990er Jahren in Lugano, in denen er diverse Personen traf, die heute angeklagt sind. Er selber war damals untergetaucht. In Lugano sei er nur “Tourist” gewesen. Man habe gemeinsam gegessen und sich in Nachtklubs amüsiert. Geschäftliche Dinge habe er aber nicht beredet.

Auch Vittorio Pisani von der Anti-Mafia-Polizei in Neapel beschuldigte einen Angeklagten schwer, in dem er ihn als Vertrauensmann des Camorrista Ciro Mazzarella bezeichnete. Dieser hatte im Zigarettenschmuggel nach Italien via Montenegro eine entscheidende Funktion inne.

Angeklagte bestreiten Vorwürfe

Die Angeklagten haben bisher alle Vorwürfe bestritten, insbesondere den Vorwurf, über die Mafia-Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Zigarettenschmuggel im Bild gewesen zu sein. Einige Angeklagte nehmen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und schweigen während der Verhandlung. Andere nannten die Anklageschrift einfach “infam.”

Durchaus typisch ist die Haltung des 73-jährigen Alfred “Fredi” Bossert, der in Lugano eine Wechselstube betrieb. Er wurde bisher als einziger Angeklagter zur Person befragt. Er hat – auch im Gespräch mit Journalisten – zugegeben, Millionensummen aus dem Schmuggel entgegen genommen zu haben. Da Schmuggel in der Schweiz aber nicht strafbar gewesen sei, sei er sich keiner Schuld bewusst.

Bossert erzählte vor Gericht, wie lukrativ sein Geschäft war. Er habe teilweise 600’000 bis 800’000 Franken Steuern pro Jahr bezahlt. Und sein Ziel sei es stets gewesen, mehr als eine Million Franken pro Jahr einzunehmen. Teils wurden die gewaltigen Lire-Beträge von Kurieren in Sporttaschen über die Grenze ins Tessin gebracht.

Seit er am 31. August 2004 für 106 Tage in Untersuchungshaft gesetzt und das Vermögen beschlagnahmt wurde, “ist mein Leben zu Ende”, sagte Bossert vor Gericht. Er erhält nun eine AHV-Rente und wird auch von seiner Tochter unterstützt, die eine Tankstelle in Grenznähe zu Italien betreibt.

Sprachschwierigkeiten

Obwohl keiner der Angeklagten Deutsch spricht, wird der Prozess auf Deutsch geführt. Dies hat historische Gründe, weil die Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft zum Grossteil auf Deutsch erfolgten und die Pflichtverteidiger deutscher Sprache sind. Im Prozessalltag führt dieses Praxis aber zu grossen Komplikationen.

Ausgesprochen aufwändig gestaltete sich etwa die Einvernahme der Pentiti, die mit starker süditalienischer Kadenz sprachen. Die Übersetzerinnen hatten Mühe, das Gesagte ins Deutsche zu übersetzen. Der Redefluss dieser Auskunftspersonen wurde zudem zu Zwecken der Protokollierung ständig unterbrochen.

Fahnder aus Deutschland

Generell zieht der Prozess bisher eher wenig Publikum an. Zumeist verfolgen neben Journalisten nur wenige Angehörige der Angeklagten die Hauptverhandlung.

Während der Zeugeneinvernahme der Pentiti sassen jedoch auch einige deutsche Ermittler mit bayrischem Akzent auf den Zuschauerrängen. Auch in Deutschland wird in Zusammenhang mit dem internationalen Zigarettenschmuggel nach Montenegro ermittelt.

Die Augsburger Staatsanwaltschaft beschuldigt insgesamt acht in der Schweiz lebende Manager der Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Der Prozess in Bellinzona unter Leitung von Bundesstrafrichter Walter Wüthrich wird mit Unterbrüchen bis 19.Juni dauern. Das Datum der Urteilsverkündung ist noch nicht bekannt.

Gerhard Lob, Bellinzona, swissinfo.ch

Die Schweizerische Bundesanwaltschaft verlangt im Strafverfahren von Bellinzona gegen neun Angeklagte die Anwendung des Artikels 260ter des Strafgesetzbuchs (StGB), welches die Zugehörigkeit zu einer Kriminellen Organisation unter Strafe stellt.

Dieser Artikel ist erst seit 1.August 1994 in Kraft. Daher berücksichtigt die BA keine Taten, die möglicherweise im Zusammenhang mit dem Zigarettenschmuggel der Mafia vor diesem Datum begangen worden sind.

Wörtlich sagt der Art. 260ter StGB im Absatz 1: “Wer sich an einer Organisation beteiligt, die ihren Aufbau und ihre personelle Zusammensetzung geheim hält und die den Zweck verfolgt, Gewaltverbrechen zu begehen oder sich mit verbrecherischen Mitteln zu bereichern, wer eine solche Organisation in ihrer verbrecherischen Tätigkeit unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.”

Alle Angeklagten müssen sich darüber hinaus wegen Geldwäscherei verantworten. Dieser Straftatbestand wird im Artikel 305bis des Strafgesetzbuches geregelt und ist seit 1.August 1990 in Kraft.

In Artikel 1 heisst es: “Wer eine Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Ermittlung der Herkunft, die Auffindung oder die Einziehung von Vermögenswerten zu vereiteln, die, wie er weiss oder annehmen muss, aus einem Verbrechen herrühren, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

In schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren betragen. Mit der Freiheitsstrafe wird eine Geldstrafe bis zu 500 Tagessätzen verbunden.

In den 1990er-Jahren blühte der Zigarettenschmuggel in Südeuropa. Dabei wurden unversteuerte Zigaretten in Zollfreilagern (Rotterdam oder Antwerpen) billig gekauft und per Land- oder Luftweg nach Montenegro geschafft. Montenegro vergab sogar Import- und Transitlizenzen und kassierte kräftig mit.

Von den Küsten Montenegros wurden die Zigaretten mit Schnellbooten via Adria nach Süditalien gebracht und dann über den Schwarzmarkt, vor allem in Neapel, verkauft. Die Gewinne wurden unter den diversen Mafia-Gangs aufgeteilt. Die Gelder wurden dann für den Einkauf neuer Zigaretten in den Zollfreilagern eingesetzt.

Das Geschäft brach zusammen, als die italienischen Behörden im Jahr 2000 den Schmuggel auf Schnellbooten von Montenegro nach Süditalien mit militärischen Mitteln unterbanden. Dabei kam es wiederholt zu Feuergefechten zwischen Militärs und Schmugglern.

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