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Historiker-Streit: Professor Hofer verliert vor Bundesgericht

Die Verurteilung des Berner Historikers Walther Hofer wegen übler Nachrede gegenüber dem verstorbenen Zürcher Anwalt Wilhelm Frick bleibt aufrechterhalten. Das Bundesgericht hat es abgelehnt, Hofer im Rahmen eines Revisionsprozesses zu rehabilitieren.

Die Verurteilung des Berner Historikers Walther Hofer wegen übler Nachrede gegenüber dem verstorbenen Zürcher Anwalt Wilhelm Frick bleibt aufrechterhalten. Das Bundesgericht hat es wie zuvor die Zürcher Justiz abgelehnt, den Historiker im Rahmen eines Revisionsprozesses zu rehabilitieren.

Der Streit geht auf einen Beitrag Hofers in der “Neuen Zürcher Zeitung” von 1983 zurück. Der Historiker hatte damals den Zürcher Anwalt Wilhelm Frick als Vertrauensanwalt des deutschen Generalkonsulats in Zürich und einer Gestapoabteilung in Feldkirch bezeichnet. Die Nachkommen des 1961 verstorbenen Wilhelm Frick reichten in der Folge Strafanzeige wegen Ehrverletzung ein.

Die Zürcher Justiz kam jedoch zum Schluss, dem Berner Historiker, der sich bei seinen Ausführungen auf eine Dissertation eines anderen Historikers gestützt hatte, sei der Gutglaubensbeweis für seine Äusserungen gelungen. Anders sah es das Bundesgericht 1986: Weil sich der Historiker bei seiner Aussage nicht auf die Primärquelle gestützt hatte und die Aussage, Frick sei Vertrauensanwalt einer Gestapoabteilung in Feldkirch gewesen, in der Primärquelle nicht vorgekommen war, verlangte das Bundesgericht eine Verurteilung des Berner Historikers. Daraufhin verurteilte das Zürcher Obergericht Walther Hofer wegen übler Nachrede gegenüber einem Verstorbenen zu einer Busse von 1’000 Franken. Dieses Urteil hatte in Historikerkreisen Kopfschütteln hervorgerufen; mehr als 70 Historiker protestierten gegen den Bundesgerichtsentscheid.

Vor zwei Jahren strengte Hofer, gestützt auf ein Gutachten des Historikers Klaus Urner, einen Revisionsprozess an, blitzte aber bei der Zürcher Justiz ab. Diese befand, die vorgebrachten Tatsachen seien weder neu noch mit Blick auf den Wahrheitsbeweis erheblich. Eine gegen diesen Entscheid eingereichte Nichtigkeitsbeschwerde hat das Bundesgericht jetzt abgewiesen, wie aus der am Dienstag (14.12.) veröffentlichten Urteilsbegründung hervorgeht. Laut Bundesgericht ging es weder im seinerzeitigen Ehrverletzungsprozess noch im heutigen Revisionsverfahren darum, dass die Justiz über die historische “Wahrheit” befinde. Vielmehr gehe es darum, ob Walther Hofer durch seinen Artikel in der “Neuen Zürcher Zeitung” Wilhelm Frick in strafrechtlich relevanter Weise angegriffen habe. Dies sei nach wie vor der Fall.

Hofer habe seine verletzenden Äusserungen gegenüber Frick auf eine Quelle abgestützt, die für diesen Vorwurf keine Grundlage gebildet habe. Dieser Vorwurf bleibe auch dann bestehen, wenn man auf Grund heutiger historischer Auffassung zu einer anderen Bewertung der gegenüber Frick erhobenen Vorwürfe kommen könnte. Selbst im neu aufgelegten Gutachten komme Urner zum Schluss, dass Wilhelm Frick kein Vertrauensanwalt einer Gestapoabteilung in Feldkirch gewesen sei.

SRI und Agenturen

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