Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Hundeverordnung: Basel-Stadt als Vorreiterin

Die Zahl der Staffordshire Terrier hat sich in der Schweiz in den letzten Monaten vervielfacht. In Deutschland werden viele ausgesetzt. Keystone

Die Basler Behörden haben die neue Hundeverordnung mit der Liste von potenziell gefährlichen Hunden vorgestellt und betritt damit Neuland in der Schweiz. Das Halten von acht Hunderassen ist künftig bewilligungspflichtig.

Acht Hunderassen und deren Kreuzungen sind auf der vom Basler Veterinäramt erarbeiteten Liste aufgeführt: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Rottweiler, Doberman, Fila Brasileiro und Dogo Argentino.

Die Liste werde bei Bedarf ergänzt, sagte Kantonstierarzt Peter Gurdan am Donnerstag (25.01.) vor den Medien. Gemäss einer Statistik lebten im September letzten Jahres 187 solcher Hunde im Stadtkanton. Das sind 3,6 Prozent der gesamten Hundepopulation.

Allein die Zahl der Staffordshire Terriers erhöhte sich innert Monaten um das Zweieinhalbfache. Die Kreuzungen sind nicht erfasst. Für diese gelten aber die gleichen Vorschriften wie für die potenziell gefährlichen Hunde.

Zwischenfälle verdoppelt

Im letzten Jahr habe sich die Zahl der gemeldeten Zwischenfälle mit potenziell gefährlichen Hunden verdoppelt, erklärte Walter Zeller, Cheftierarzt im Veterinäramt. Sie verursachten 41 Prozent der gemeldeten Bissverletzungen. Mehr als 50 Prozent der Maulkorb- oder Leinenzwang-Verfügungen betrafen diese Hunderassen.

Mit den neuen Massnahmen beschreitet der Kanton Basel-Stadt in der Schweiz Neuland. Es müssten nun Erfahrungen gesammelt werden, hiess es von Seiten der Behörden.

Bedingungen und Gebühren

Künftig müssen im Stadtkanton sämtliche Halter von gefährlichen Hunden eine Bewilligung beantragen. Dazu wird der Auszug aus dem Zentralstrafregister, der Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens drei Mio. Franken und der Herkunftsnachweis des Hundes verlangt.

Im weiteren muss ein vom Veterinäramt anerkannter Welpenspiel- und/oder Hunde-Erziehungskurs besucht werden. Schon im Gesetz wurde festgelegt, dass die Hunde mittels eines Mikrochips gekennzeichnet werden müssen. Die Halter müssen mindestens 20 Jahre alt sein und über kynologische Fachkenntnisse verfügen.

swissinfo und Agenturen

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft