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In Baubranche sind Warnstreiks angesagt

Bauarbeiter verlegen neue Tramschienen in Bern. Keystone

Konjunkturell ist es der Baubranche seit langem nicht mehr so gut gegangen wie heute. Dennoch streiten sich die Sozialpartner, und nächsten Montag sind erste Warnstreiks angesagt.

Der Haussegen hängt aus strukturellen Gründen schief: Die Furcht der Bauarbeiter vor Lohndumping ist gross, nicht zuletzt wegen der Öffnung des Binnenmarkts.

Die Baukonjunktur steht auf dem Zenit, wenn sie ihn nicht schon überschritten hat. 2006 nahmen die Umsätze der Branche noch stark zu.

Und dennoch finden sich der Baumeisterverband und die Gewerkschaften nicht mehr. Seit 1. Oktober herrscht erstmals seit fast 70 Jahren in der Branche wieder ein vertragsloser Zustand zwischen den Sozialpartnern.

Per Ende September hat der Schweizerische Baumeisterverband SBV den Landesmantelvertrag (LMV), den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im Bauhauptgewerbe, gekündigt.

Dass der für die Schweiz typische “Arbeitsfrieden” nach so vielen Jahren erstmals einen Dämpfer erhält, ist weniger konjunkturell als vielmehr strukturell bedingt: Die Arbeitnehmer fürchten, dass ihre Position – unabhängig vom Geschäftsverlauf – geschwächt werde.

Grösseres Angebot an Arbeitskräften

In Kombination mit dem liberalisierten Personenverkehr ergeben sich grosse Strukturänderungen für die Baubranche. Gegenüber früher hat sich das Reservoir an billigen Arbeitskräften, die vom Ausland her kommen, stark erhöht.

“Fürchtet man sich vor Lohndumping, ist das beste Mittel dagegen das Verhandeln mit dem Arbeitgeberverband und der Abschluss eines GAV,” sagt Martin Fehle vom Baumeisterverband gegenüber swissinfo.

“Die Baumeister wollen und brauchen einen LMV, allerdings nicht zu jedem Preis.”

Kampfmassnahmen: noch legal?

Aus Sicht der Gewerkschaften bringen Verhandlungen im Moment nicht mehr viel. Die in der Gewerkschaft Unia zusammen geschlossenen Bauarbeiter möchten ihren Forderungen deshalb auch anders Nachdruck verleihen.

Am 15. Oktober und 1. November wollen sie Warnstreiks veranstalten. Und am 5. November stehen weitere GAV-Verhandlungen mit dem Baumeisterverband bevor.

“Der LMV ist der wichtigste Gesamtarbeitsvertrag und gilt für über 100’000 Beschäftigte. Er wurde vom Baumeisterverband einseitig gekündigt. Das führt zu Lohndumping in der Branche, und dagegen wehren sich die Bauarbeiter,” fasst Nico Lutz von der Unia die Position der Gewerkschaften zusammen.

Aus dieser einseitigen Kündigung leitet die Unia ihr Streikrecht zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab. Die Baumeister hingegen finden dies verfassungswidrig: Der Verhandlungsspielraum beim Aushandeln des neuen GAV sei noch nicht ausgeschöpft.

Arbeitsrechtler sprechen von einer juristischen Grauzone. Der Entscheid, von welchem Zeitpunkt an Streiks erlaubt seien, sei eine Ermessensfrage, wie viel Verhandlungsspielraum noch vorhanden sei.

Verunsicherung und Furcht vor Lohndumping

Die Furcht vor Lohndumping hat laut Rolf Beyeler von der Gewerkschaft Unia sehr viel mit der Öffnung des Binnenmarkts zu tun. Mit dem Wegfall der Schranken für Arbeitssuchende aus den meisten EU-Ländern und der Efta, wie sie in den bilateralen Verträgen ausgehandelt worden waren, fürchten sich die Bauarbeiter in der Schweiz vor Lohndumping.

“Die grösste Dumping-Gefahr geht von den Temporärbüros aus”, sagt Rolf Beyeler. “Im vertragslosen Zustand der Branche vermitteln diese Büros nun Leute zu jeglichen Bedingungen auf die Baustellen.”

“Flankierende Massnahmen”

Die Dumping-Gefahr hatten auch die Behörden erkannt und deshalb “Flankierende Massnahmen” ergriffen. Ende September, während Baumeister und Gewerkschaften noch um den Gesamtarbeitsvertrag stritten, veröffentlichten die Behörden bereits den 3. Bericht über die Umsetzung der Flankierenden Massnahmen zur Freizügigkeit im Personenverkehr.

Zweck dieser Massnahmen ist der Schutz der in der Schweiz Erwerbstätigen vor Sozial- und Lohndumping, seit dem Wegfall der Schranken. Klassisches Dumping tritt ein, wenn Arbeitssuchende unter den Mindestansätzen angestellt werden.

“Die Schweizer Baumeister zahlen Löhne, die deutlich über den GAV-Basislöhnen liegen”, sagt Fehle vom Baumeisterverband. “Und zwar freiwillig. Daran hat sich am 1. Oktober nichts geändert.”

Die Risiken der Öffnung des Binnenmarkts relativiert Fehle: “In der Baubranche sind ohnehin zu 60% Ausländer angestellt. Die Schweizer Firmen könnten ohne sie gar nicht existieren und das aktuelle Bauvolumen nicht abwickeln.”

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GAV

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gilt für ein Unternehmen oder einen gesamten Wirtschafts-Sektor und wird zwischen Gewerkschaften und dem Arbeitgeber oder dessen Verband verhandelt. Ein GAV enthält Bestimmungen betreffend Unterzeichung, Vertragsbedingungen und Auflösung eines einzelnen Arbeitsvertrags, Klauseln über die Rechte und Pflichten der Vertragspartner und Auflagen betreffend Überwachung und Umsetzung des Vertrags. In gewissen Berufsgattungen, in denen…

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Bauhaupt- ist nicht Baunebengewerbe



Im Vergleich zum Baunebengewerbe, so Fehle, bleiben die Ausländer im Bauhauptgewerbe in der Regel für die maximale bewilligungsfreie Periode von 3 Monaten angestellt, und nicht für wenige Tage. Dies erleichtere Kontrollen und vermindere die Dumping-Gefahr.

Der Baumeisterverband vertrete nicht die ganze Branche, entgegnet Beyeler von der Unia: “Rund ein Fünftel der Lohnsumme entfällt auf Firmen, die dem SBV nicht angehören. Ein weiterer Fünftel läuft über die Temporär-Vermittler, wo das Dumping-Risiko am höchsten ist.”

Arbeitsfrieden oder Tarifrunden

In der Schweiz gilt in vielen Branchen die Sozialpartnerschaft. Dabei handeln die Sozialpartner einen Kollektivvertrag aus. Dieser schreibt Friedenspflicht und Schiedsverfahren vor. Solche GAVs regeln Arbeitsbedingungen, Löhne und Arbeitszeiten. Sie werden periodisch erneuert.

Dank diesem System des Arbeitsfriedens gab es in der Schweiz während Jahrzehnten kaum Kampfmassnahmen, im Gegensatz zum Nachbarland Deutschland.

Dort gehören Streiks während so genannten Tarifrunden zur Routine. Streitigkeiten sind in der Baubranche häufig.

Dazu kommen die grossen Graumärkte: Ausgehandelte unterste Tarifstufen, also Mindestlöhne, werden oft unterlaufen.

Dumping oder nur Kostenvorteil?

Deutschland kennzeichnet weiter die Unterteilung des Landes in Westen und Osten. Für den Osten gelten tiefere Tarife. Dies bringt den Ostfirmen innerhalb des Landes Kostenvorteile.

Mit der Öffnung ihres Binnenmarkts wird auch die Schweiz von diesen Ungleichgewichten erfasst, ob sie EU-Mitglied ist oder nicht. Solche Kostenvorteile führen zu lohnmässigen Unterbietungen, die den Arbeitsfrieden gefährden können.

Ein Warnstreik in der Schweiz zu diesem Zeitpunkt hat deshalb einen ganz anderen Stellenwert in der Öffentlichkeit als zum Beispiel ein Routinestreik in Deutschland.

swissinfo, Alexander Künzle

Der Landesmantelvertrag, wie der Gesamtarbeitsvertrag in der Braubranche heisst, wurde diesen Mai vom Schweizerischen Baumeisterverband (SBV) aufgekündigt.

Die Baumeister boten den Arbeitern für 2008 eine Lohnerhöhung an, wollen aber flexiblere Arbeitszeiten.

Die Gewerkschaften befürchten ihrerseits Lohn- und Sozialdumping. Jedes vierte Bauunternehmen werde die Mindestlöhne unterschreiten, wie sie im noch geltenden Gesamtarbeitsvertrag vereinbart gewesen sind.

Ab Mitte Oktober sind Warnstreiks in grösseren Städten geplant.

Das Bauhauptgewerbe mit rund 80’000 Beschäftigten befindet sich seit dem 1. Oktober in einem vertragslosen Zustand.
Zum ersten Mal seit 69 Jahren gibt es keine verbindlichen Mindestarbeits-Bedingungen mehr.
Bauhauptgewerbe: Rohbau wie Hoch- und Tiefbauarbeiten, Spezialbauarbeiten.
Baunebengewerbe: Ausbau wie Tischler, Glaser, Sanitär etc.

Ein zentraler Streitpunkt ist die Regelung der “Minusstunden”. Minusstunden sind nachgeholte, vorher ausgefallene Arbeitsstunden.

Gestritten wird unter anderem um die Summe von 80 Minusstunden pro Jahr.

Laut den Baumeistern handle es sich dabei um eine notwendige Flexibilisierung der Arbeitszeit.

Laut der Gewerkschaft um eine “unsinnige Deregulierungsforderung”.

Die Unia spricht von “Diktatpolitik der Baumeister”.

Diese verweisen jedoch darauf, dass der bestehende Minimalstandard weiter gelte und eine durchschnittliche Lohnerhöhung von 2,7% ab 2008 bereits beschlossen sei. Damit bleibe auch der “Besitzstand gewahrt”.

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