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Ja zum Moratorium und zum Sonntagsverkauf

Das Ja zum Gentech-Moratorium fiel im ganzen Land deutlich aus. Keystone

Das Schweizer Stimmvolk hat die Gentech-Initiative mit 55,7% Ja-Stimmen deutlich angenommen. Das Ja zum Sonntagsverkauf kam mit 50,6% knapp zustande.

Alle Kantone haben dem fünfjährigen Gentech-Moratorium zugestimmt. Lediglich sieben sagten Ja zu offenen Läden an Bahnhöfen und Flughäfen.

Schweizer Bauern dürfen während fünf Jahren unter keinen Umständen Pflanzen anbauen oder Tiere halten, die gentechnisch verändert sind. Volk und Stände haben am Wochenende ein Moratorium mit grossem Mehr gutgeheissen.

In den grösseren Bahnhöfen und in den Flughäfen müssen keine Läden sonntags dicht machen. Die urbane Schweiz hat das gewerkschaftlich-kirchliche Referendum gegen eine entsprechende Änderung des Arbeitsgesetzes knapp gebodigt.

In einer Stellungnahme sagte Wirtschaftsminister Joseph Deiss, das Ja zum Sonntagsverkauf stelle den Feiertag als Tag der Familie, Ruhe und Besinnung nicht in Frage. Es sei auch kein Votum für eine totale Liberalisierung. Wer am Sonntag freiwillig arbeiten wolle, bleibe gesetzlich geschützt.

Der Bundesrat (Landesregierung) werde alles daran setzen, dass der Gentechfrei-Initiative Nachachtung verschafft und das Moratorium eingehalten werde, erklärte Deiss. Das Moratorium verhindere aber die Forschung im Labor nicht. Der Bundesrat werde dafür sorgen, dass der Forschungsplatz Schweiz auch im Landwirtschaftsbereich für Gentechnologie offen bleibe.

Niederlage für Bundesrat und Parlament

Die von Konsumentenschützern, Umweltverbänden und Bauernorganisationen lancierte Volksinitiative “für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft” wurde mit rund 1’112’400 Ja (55,7%) gegen 896’400 Nein angenommen.

Recht erhielt damit das links-grün-bäuerliche Lager, für das eine GVO-freie Produktion nicht nur ein legitimes Anliegen der Konsumenten, sondern auch eine Chance für die Schweizer Bauern im Wettbewerb ist.

Klar geschlagen geben mussten sich der Bundesrat, die Parlamentsmehrheit und die bürgerlichen Parteien. Sie hatten mit dem Hinweis auf eine bereits sehr strenge Gesetzgebung vor allem vor einer Schwächung des Forschungsplatzes gewarnt.

Auch Chemie-Kantone dafür

Besonders gut kam die Initiative in der Romandie an. Weitaus am deutlichsten angenommen wurde sie mit 75,9% im Kanton Jura. Sogar die “Chemiekantone” Basel-Stadt und Basel-Landschaft hiessen das Moratorium mit 50,8 bzw. 50,7% gut.

Die Gentechfrei-Initiative ist erst das 15. Volksbegehren, das seit Einführung des Initiativrechts auf Bundesebene 1891 an der Urne angenommen worden ist. Es ist die zweite Volksinitiative, welche die Zustimmung aller Stände erhielt.

23’000 Stimmen gaben Ausschlag

Das Schweizer Volk will nicht, dass der Sonntagsverkauf in Bahnhöfen und Flughäfen eingeschränkt wird. Dank dem Übergewicht der Städte hat es mit knappem Mehr die Gesetzesänderung angenommen, die den Status quo legalisiert.

Am Ende entschieden etwa 23’000 Stimmen. Die Anpassung des Arbeitsgesetzes wurde mit rund 1’026’500 Ja (50,6%) gegen 1’003’500 Nein gutgeheissen. Das Ständemehr war nicht verlangt. Mit nur 7 zustimmenden Kantonen wäre es aber klar verfehlt worden.

Die städtischen Kantone gaben schliesslich den Ausschlag. Am deutlichsten stimmte mit 62,8% der Kanton Zürich zu. Im übrigen hiessen nur Basel-Stadt, Basel-Landschaft , Genf, Zug, Bern und der Aargau die Gesetzesänderung gut.

Katholiken und Land chancenlos

Stark aber erfolglos war der Widerstand auf dem Land und insbesondere in den katholisch geprägten Kantonen.

Bei einem Nein hätten rund 150 Läden in grösseren Bahnhöfen und in Flughäfen sonntags schliessen müssen. Nach dem geltenden Gesetz dürften sie nämlich am Sonntag kein Personal beschäftigen, weil sie nicht ausschliesslich die vom Bundesgericht umschriebenen Waren und Dienstleistungen für den Reisendenbedarf anbieten.

Die Gewerkschaften hatten das Referendum ergriffen, denn sie befürchteten – wie die Kirchen – ein Signal zu immer mehr Sonntagsarbeit auf Kosten der Arbeitnehmenden und der Familien. Stärker wog das Argument, der Sonntagsverkauf entspreche einem Bedürfnis, schaffe Arbeitsplätze und erhöhe die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs.

Moratorium tritt umgehend in Kraft

Das Moratorium für die Aussaat gentechnisch veränderter Pflanzen tritt unmittelbar in Kraft. Eine Ausführungs-Gesetzgebung braucht es nicht. In den nächsten fünf Jahren wird jedes Freisetzungsgesuch abgelehnt.

Der Verfassungsartikel steht über dem Gentechnikgesetz von 2004, das unter strengen Auflagen und nach einem langwierigen Prüfverfahren den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) erlaubt. Allerdings sind derzeit keine Gesuche hängig und auch nicht in Aussicht.

Der neue Verfassungstext untersagt aber den Import von GVO- Lebensmitteln und GVO-Futtermitteln nicht. Die Einfuhr ist gemäss Gentechnikgesetz nach Zulassung möglich und deklarationspflichtig. Die Möglichkeit, Gen-Food zu importieren, wird allerdings nur wenig genutzt.

Die Forschung ist vom Moratorium nicht direkt betroffen. Allerdings befürchten die Gegner des Moratoriums, dass die Wirtschaft jetzt im Agrarsektor nicht mehr in Gentechnologie investiert und Forscherinnen und Forscher im Ausland ihr Auskommen suchen werden.

Moratorium: in der EU unmöglich

Ein generelles Gentech-Moratorium wäre in der Europäischen Union ein Verstoss gegen die Wettbewerbsregeln. Dennoch gibt es in Europa immer mehr gentechfreie Zonen und keine neuen für den Anbau zugelassene Produkte.

Im EU-Sortenkatalog finden sich mehrere gentechnisch veränderte Raps- und Maissorten. Doch seit Ende der 1990er-Jahre wurde kein weiteres Produkt mehr bewilligt.

Nach einem mehrjährigen de-facto-Moratorium werden in Brüssel zwar wieder neue gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zugelassen, allerdings bisher nur für Import und Verkauf.

swissinfo und Agenturen

Erste Vorlage:
Volksinitiative “für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft”.
In der Schweizer Landwirtschaft dürfen keine Pflanzen angebaut und keine Tiere gehalten werden, die gentechnisch verändert sind. Das Verbot gilt fünf Jahre lang.

Zweite Vorlage:
Änderung des Arbeitsgesetzes.
Geschäften in grösseren Bahnhöfen und in Flughäfen wird erlaubt, unabhängig von ihrem Warenangebot auch am Sonntag Personal zu beschäftigen.

Ja zum Gentech-Moratorium: 55,7%
Ja zur Änderung des Arbeitsgesetzes: 50,6%
Stimmbeteiligung: 42%

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