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Kampf dem Menschenhandel

Der Menschen-Schmuggel findet auf allen Wegen statt. Keystone

Die Schweiz will den Menschenhandel verstärkt bekämpfen. Dazu hat sie Zusatzprotokolle zu UNO-Übereinkommen genehmigt.

Auch in der Schweiz gebe es Menschenhandel, teilte das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit. Und sie sei oft ein Zielstaat für den Menschenschmuggel. Die Schweiz habe deshalb ein wesentliches Interesse daran, dass sie im Kampf gegen Menschenhandel und gegen das Schlepperwesen auf internationale Unterstützung zählen könne.

Zur effizienteren Bekämpfung des Handels und Schmuggels mit Menschen hiess der Bundesrat am Mittwoch zwei Zusatzprotokolle zum UNO-Übereinkommen gegen Transnationale Organisierte Kriminalität gut.

Verstärkte Grenzkontrollen und Sicherheits-Massnahmen

Das vom Bundesrat genehmigte Zusatzprotokoll gegen Menschenhandel will diesen unterdrücken und bestrafen. Das Zusatzprotokoll gegen den Menschenschmuggel stellt laut EJPD den illegalen Schmuggel von Menschen sowie die Herstellung oder Beschaffung von gefälschten Dokumenten unter Strafe. Die Vertragsstaaten tauschen Informationen aus, verstärken die Kontrollen an den Grenzen und verhindern mit entsprechenden Sicherheits-Massnahmen Missbräuche und Fälschungen von Dokumenten.

Die Protokolle verpflichten zudem die Vertragsstaaten, präventive Massnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel und Menschenschmuggel zu ergreifen und die Opfer solcher Machenschaften zu schützen.

Neue BAP-Stelle geplant

Um beide Zusatzprotokolle umfassend umsetzen zu können, ist laut EJPD die Schaffung einer Zentralen Koordinationsstelle für Menschenschmuggel und Menschenhandel im Bundesamt für Polizei (BAP) geplant.

Für die Umsetzung eines der Zusatzprotokolle sei eine Anpassung des Straftatbestandes des Menschenhandels gemäss Artikel 196 des Strafgesetzbuches notwendig. Im Übrigen sei die schweizerische Rechtsordnung mit den Bestimmungen der beiden Zusatzprotokolle weitgehend kompatibel, hiess es im EJPD.

swissinfo und Agenturen

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