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Kampf um “letzte Meile”: Teilsieg der Swisscom vor Bundesgericht

Swisscom muss dem Konkurrenten diAx den Zugang zu den Haushaltanschlüssen vorerst nicht zu vorgegebenen Preisen freimachen. Das Bundesgericht hat der von der ComCom angeordneten Entbündelung der "letzten Meile" aufschiebende Wirkung zugestanden.

Swisscom-Sprecher Sepp Huber zeigte sich erleichtert über diesen Entscheid. Damit müsse die Swisscom bis zum Vorliegen des definitiven Bundesgerichts-Entscheides nichts unternehmen.

Die Kommunikations-Kommission ComCom hatte am vergangenen 10. November in einem ersten Schritt verfügt, dass die Swisscom innert drei Monaten den Konkurrenten diAx in den sieben Städten Lausanne, Genf, Zürich, St. Gallen, Basel, Bern und Luzern für den Bitstream-Access zulassen muss. Es handelt sich um jene Städte, in denen Swisscom bereits heute seinen Breitbanddienst anbietet.

Innerhalb von sechs Monaten hätten in einem zweiten Schritt die technischen und administrativen Voraussetzungen für den Bitstream-Access in allen Anschlusszentren mit mehr als 3’000 aktiven Anschlüssen definiert werden müssen. Und neun Monate nach dem Erlass der Verfügung sollte das Gleiche für Anschlusszentralen mit mehr als 1’000 aktiven Anschlüssen der Fall sein. Die ComCom hatte die Kosten für den Zugang zur letzten Meile mangels anderer Grundlagen aufgrund eines Vergleichs in anderen europäischen Ländern festgelegt.

Swisscom hatte sich entschieden gegen die Entbündelung gewehrt, weil sie den Eingriff des Regulators als einseitige Benachteiligung und Wettbewerbs-Verzerrung empfand. “Wenn wir die letzte Meile zu regulierten Preisen zur Verfügung stellen müssen, wäre es für uns nicht mehr interessant, weiter zu investieren”, sagte Huber weiter.

swissinfo und Agenturen

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