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Kantonale Initiative

Mit der Standesinitiative hat jeder der 26 Schweizer Kantone die Möglichkeit, der Bundesversammlung (Parlament) den Entwurf für einen Verfassungsartikel, ein Gesetz oder eine Verordnung vorzulegen.

Die Vorlage wird daraufhin in der für das Thema verantwortlichen Kommission der beiden Ratskammern behandelt. Falls eine der beiden Ratskammern die Vorlage zweimal nicht behandeln will, gilt sie als verworfen. Andernfalls geht die Vorlage den üblichen parlamentarischen Weg (Konsultationsverfahren, Unterbreitung an die beiden Ratskammern, usw.).

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