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Kantone lehnen Forderungen Brüssels im Steuerstreit ab

Schweizer Kantone widersetzen sich in Sachen Steuern dem Druck aus der EU. swissinfo.ch

Müssten die Kantone die Unternehmens-Steuervergünstigungen abschaffen, wäre dazu eine Volksabstimmung notwendig, sagen Standesvertreter.

Am Dienstag hat Brüssel die Schweizer Regierung aufgefordert, die “unfairen” Steuerprivilegien abzuschaffen. Die kantonalen Finanzdirektoren wollen den Beschluss ignorieren.

Die Kommission der Europäischen Union (EU) hat ein 17-seitiges Dokument veröffentlicht, in dem sie dem Nicht-EU-Mitglied Schweiz die Verletzung des Freihandelsabkommens von 1972 vorwirft. Der Grund: Einzelne Kantone wie Zug und Schwyz lockten ausländische Unternehmen mit zu grossen Steuergeschenken an.

Die EU-Kommission verlangt nun, dass die Schweiz ihr Steuerrecht ändert und die kantonalen Steuerprivilegien für bestimmte Unternehmen abschafft.

Den Beschluss hat Brüssel am Dienstag der Schweizer Regierung übermittelt. Diese ist jedoch machtlos, selbst wenn der Bundesrat seine Deckung der kantonalen Steuerprivilegien aufgeben würde. Denn die Steuerhoheit liegt gemäss Schweizer Verfassung bei den Kantonen.

Volk sagte Nein

“Die EU-Kommission hat unser politisches System eindeutig missverstanden”, sagt Kurt Stalder, Sekretär der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren, gegenüber swissinfo.

“Unsere Gesetze sehen vor, dass die Kantone ihre Steuern selbst festlegen. Um dies zu ändern, ist eine Volksabstimmung nötig”, so Stalder. Das Schweizer Stimmvolk habe in den letzten Jahren aber sämtliche Vorlagen abgelehnt, die eine Abtretung kantonaler Finanzhoheiten zum Ziel hatten.

Stalder wies auch darauf hin, dass die 26 Finanzdirektoren der Kantone einstimmig beschlossen, dem jüngsten Druck seitens der EU-Kommission standzuhalten.

Geschlossene Front

Der Zuger Finanzdirektor Peter Hegglin kann nicht verstehen, weshalb die EU-Kommission seine Offensive gegen die Schweiz gerade jetzt lanciert.

“Die Besteuerung von Holding-Unternehmen, wie sie von der EU-Kommission kritisiert wird, besteht in einzelnen Kantonen schon seit 50 Jahren”, erklärte er jüngst in der Zeitung Tages-Anzeiger. “Wir sollten uns deshalb davon nicht einschüchtern lassen.”

Das Schweizer Gesetz zur Steuerharmonisierung von 2001 brachte eine Vereinheitlichung bei der Bemessung des steuerbaren Einkommens und Abzügen. Die Festsetzung der Steuersätze dagegen liegt immer noch in der Kompetenz der Kantone.

Die Schweiz ist nicht das einzige Land, das ausländische Unternehmen mit tiefen Steuern anlockt. Auch Irland und Zypern verfolgen diese Steuerpraxis. Was die Schweiz aber besonders attraktiv macht, ist der hohe Lebensstandard.

In den 18 Monaten, die der Steuerstreit nun dauert, haben diverse Kantone, unter anderem Obwalden, ihren Steuerfuss gesenkt. Kraft, der zweitgrösste Nahrungsmittel-Hersteller der Welt, hat seinen Hauptsitz von London und Wien nach Zürich verlegt.

Superreiche

Der Steuerstreit mit der EU ist nicht zu Verwechseln mit der Praxis einzelner Kantone, sehr vermögende ausländische Personen mit so genannten Steuerabkommen zu begünstigen. Diese Vergünstigungen führten auch schon zu Missstimmung unter den Kantonen.

In Zürich beispielsweise sind die Behörden beunruhigt, dass Nachbarkantone Superreiche anlocken, die dann von Dienstleistungen und Angeboten der Stadt profitierten.

Die Differenzen werden aber beigelegt, wenn es um die Abwehr des Brüsseler Angriffs auf die kantonalen Steuervergünstigungen für Unternehmen geht.

swissinfo, Matthew Allen
(Übersetzung aus dem Englischen: Renat Künzi)

Artikel 23.iii des Freihandelsabkommens Schweiz-EU von 1972 sagt, “dass jede Hilfestellung der öffentlichen Hand, welche die Konkurrenz unter Unternehmen oder der Produktion von Waren beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht, mit dem Geist des Abkommens unvereinbar ist”.

Das Abkommen von 1972 regelt ausschliesslich den Handel mit bestimmten Gütern (Industriegütern und Agrarprodukten).

Die Schweiz vertritt die Haltung, dass die Steuervergünstigungen in gewissen Kantonen für Auslandgeschäfte von Holdings, Verwaltungsgesellschaften und gemischen Gesellschaften nicht unter das Freihandelsabkommen mit der EU fallen.

Eine Auswahl kantonaler Steuersätze (Unternehmens-Besteuerung) aus einem im November 2006 veröffentlichten Bericht des Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmens KPMG:

Obwalden: 13,1%
Schwyz: 15,6%
Zug: 16,4%
Zürich: 21,3%
Graubünden: 29,1%.
Schweizer Durchschnitt: 21,3%

Unternehmens-Steuersätze in anderen Ländern:

Japan: 40,7%
USA: 40%
Deutschland: 38,3%
Irland: 12,5%
Zypern: 10%

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