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Kantons-Einkäufe liberalisiert

Wenn Bund und Kantone einkaufen und bauen, müssen sie das vorher WTO-konform ausschreiben. Keystone

Um den WTO-Normen zu entsprechen, hat die Schweiz seit 1994 das öffentliche Beschaffungswesen liberalisiert. Dabei wurden beachtliche Ziele erreicht, sagt die entsprechende Kommission.

Die Kommission Beschaffungswesen Bund-Kantone (KBBK) stellte am Freitag (13.07.) in Bern ihren Bericht vor, der eine positive Bilanz zieht: Seit 1994 habe die Schweiz bei der Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens beachtliche Erfolge erzielt.

Das öffentliche Beschaffungswesen umfasst Aufträge im Zusammenhang mit Waren und Dienstleistungen sowie Bauaufträge, die von der öffentlichen Hand und von öffentlichen Unternehmen erteilt werden.

Es gelte jetzt, das Erreichte zu konsolidieren, die Liberalisierung fortzuführen und auf eine weitere Harmonisierung der Beschaffungsregeln hinzuwirken, sagte der KBBK-Präsident, Botschafter Luzius Wasescha.

Ausgangspunkt der Reformen des Beschaffungswesen von Bund und Kantonen sind die Umsetzung des GATT/WTO-Übereinkommens sowie die Umsetzung des bilateralen Abkommens mit der Europäischen Union.

Keine quantitativen Angaben

Der Bericht untersuchte die qualitative, nicht aber die quantitativen Auswirkungen des öffentlichen Beschaffungswesens. Laut Wasescha gibt es keine genauen Statistiken über das Beschaffungswesen von Bund und Kantonen.

Nach Schätzungen des Bundes umfasst der schweizerische Beschaffungsmarkt ein Volumen von rund 36 Mrd. Franken pro Jahr.

Angleichung der Vergabepraxis der Kantone

Seitens der in der Kommission gleichwertig vertretenen Kantone, erklärte der Freiburger Staatsrat Claude Lässer, dass ein Konkordat aller 26 Kantone zu einer Angleichung der Vergabepraxis geführt habe. Dies sei für die Anbieterinnen und Anbieter von grossem Vorteil.

swissinfo und Agenturen

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