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Kein Goldsegen für die AHV

Wenn es nach dem Bundesrat geht, strahlt das Gold nicht für die Alten in der Schweiz. Keystone

Die Erträge aus dem überschüssigen Nationalbank-Gold sollen laut der Schweizer Regierung an Bund und Kantone gehen.

Die jährlich 500 Mio. Franken sollen vorab für Schuldenabbau oder Steuersenkungen verwendet werden.

Aus wirtschaftlicher Sicht sei es am sinnvollsten, die Erträge für bestehende Aufgaben sowie zum Schuldenabbau oder für Steuersenkungen heranzuziehen, begründete der Bundesrat seinen Entscheid. Nichts wissen will die Landesregierung somit von einer neuerlichen Lösung, bei welcher auch die angeschlagene Altersversicherung AHV zum Zuge käme.

Die 1300 Tonnen von der Nationalbank (SNB) nicht mehr benötigten Goldreserven sollen gemäss den Vorstellungen des Bundesrates in ihrer Substanz erhalten und durch einen Fonds bewirtschaftet werden. Dies während der nächsten 30 Jahre.

Eine halbe Milliarde pro Jahr

Der Bund erhofft sich so, dass anfänglich jährlich 300 Mio. Franken ausgeschüttet werden können. Bis 2006, wenn die gesamten 1300 Tonnen abgestossen sein werden, sollen es dann sogar 500 Mio. sein. Insgesamt beträgt der Wert der überschüssigen Goldreserven momentan rund 20 Mrd. Franken. Bis Ende Juli 2003 hat die SNB bereist 840 der 1300 Tonnen Gold verkauft. Dabei hat sie einen Erlös von 12,7 Milliarden Franken erzielt.

Mit dem Verteilschlüssel ein Drittel dem Bund, zwei Drittel den Kantonen bleibt der Bundesrat bei seinem Grundsatzentscheid. Dabei stützte er sich auf die in der Verfassung festgeschriebene Verteilung von Gewinnen und Zinsen der Nationalbank. Von einer Lösung, welche auch die AHV berücksichtigt, nahm die Landesregierung Abstand, nachdem im letzten Herbst zwei entsprechende Begehren an der Urne verworfen wurden.

“Initiative löst AHV-Probleme nicht”

Der Bundesrat begründete gleichzeitig seine ablehnende Haltung zur links-grünen Initiative “Nationalbankgewinne für die AHV”. Das Volksbegehren sieht vor, die Nationalbankgewinne in den AHV-Fonds zu geben. Vorbehalten bliebe 1 Milliarde jährlich für die Kantone.

Die Initiative löst nach Meinung des Bundesrats die Probleme der AHV nicht. Auch wenn sie in Kraft träte, könnte eine Mehrwertsteuererhöhung zu Gunsten der AHV höchstens verschoben werden – und das um einige wenige Jahre.

Eine langfristige Sanierung der AHV wäre mit der Initiative auch deshalb nicht zu erreichen, weil ab 2013 – und je nach Ertragsentwicklung schon früher – die Gewinnausschüttung der SNB nur noch etwa in der Grössenordnung 1 Mrd. Franken pro Jahr liegen werde, schrieb der Bundesrat weiter. Da diese Milliarde aber von den Initianten für die Kantone reserviert werde, bliebe für die AHV nichts übrig.

AHV-Lösungen bisher gescheitert

Im letzten Herbst waren an der Urne zwei Begehren bachab geschickt worden, welche auch die AHV an den Erlösen aus dem Goldverkauf beteiligen wollten. Sowohl die SVP-Initiative “Überschüssige Goldreserven in die AHV” wie der Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament fanden vor dem Souverän keine Gnade. Das Nein zum Gegenvorschlag bedeutete damals auch das Aus für die vom Bundesrat portierte Stiftung solidarische Schweiz.

Geteilte Reaktionen der Parteien

Der Vorschlag des Bundesrats zur Verwendung der Erträge aus den überschüssigen Goldreserven der Nationalbank ist bei den vier Bundesratsparteien auf ein gespaltenes Echo gestossen. Die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP) und die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) unterstützen den Antrag, die Sozialdemokraten (SP) und die Schweizerische Volkspartei (SVP) beharren auf einer Alimentierung der AHV. Die Konferenz der Kantonsregierungen reagierte erfreut.

swissinfo und Agenturen

Der Bundesrat verabschiedete die Verfassungsgrundlage für die Verwendung des überschüssigen Nationalbank-Goldes

Die Vorlage geht nun ans Parlament

Über Verfassungsgrundlage und Initiative soll das Volk unabhängig voneinander befinden können

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