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Kein neues Verfahren im Fall Lardelli

Der Mord von Siggenthal-Station wird nicht neu aufgerollt. Der dreifache Mörder Alfredo Lardelli blitzte mit einer staatsrechtlichen Beschwerde beim Bundesgericht ab.

Er hatte eine Verweigerung des rechtlichen Gehörs moniert, weil das Aargauer Obergericht bei der Beurteilung zwei Zeugen nicht einvernommen hatte.

Lardelli, der jetzt unter anderem Namen lebt, war im März 1989 wegen dreifachen Mordes zu 20 Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Laut Gerichtsurteil hatte der heute 42-Jährige zwei Dirnen sowie den Ehemann seiner Freundin umgebracht. Im Februar 2000 verlangte Lardelli eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Er präsentierte den Behörden eine neue Version: Er habe nur den Ehemann seiner Freundin, nicht aber die beiden Dirnen umgebracht.

Das Aargauer Obergericht holte in der Folge eine Vernehmlassung der Staatsanwaltschaft ein und führte eine Verhandlung durch. Hierbei konnten sich sowohl der Staatsanwalt wie auch Lardelli und sein Anwalt äussern. Das Begehren Lardellis, zwei Zeugen beziehungsweise Sachverständige – den Psychiatrieexperten Mario Etzensberger sowie den damaligen Badener Bezirksgerichtspräsidenten Luzi Stamm – zu befragen, lehnte das Obergericht jedoch ab.

Damit sei ihm das rechtliche Gehör verweigert worden, machte am darauf Lardelli vor Bundesgericht geltend. Diese Auffassung teilte das Bundesgericht nicht. Es sei nicht willkürlich, dass das Aargauer Obergericht auf die Befragung der beiden Zeugen beziehungsweise Sachverständigen verzichtet habe, halten die Lausanner Richter fest. Lardelli hatte sich vor allem von der Befragung Etzensbergers eine Entlastung erhofft. Dieser hatte in einem Gutachten der neuen Tatversion offenbar eine gewisse Glaubwürdigkeit nicht abgesprochen.

Das Aargauer Obergericht befand jedoch, diese Aussagen zur neuen Tatversion und zur Glaubwürdigkeit seien nicht das Ergebnis einer fundierten spezifischen Abklärung. Denn der Experte sei nicht beauftragt gewesen, Lardellis Glaubwürdigkeit zu beurteilen. Deshalb sei es auch nicht nötig, diesen Experten anzuhören. Lardelli muss die Gerichtskosten von 2.000 Franken bezahlen.

swissinfo und Agenturen

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