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Keine AHV-Renten in Indien

Inder, die in der Schweiz gearbeitet haben, sollen nach der Rückkehr in die Heimat keine AHV-Rente erhalten. Dasselbe soll für Schweizer gelten, die in Indien Renten-Beiträge einbezahlt haben und das Land endgültig verlassen.

Ein Abkommen zwischen der Schweiz und Indien sieht als Novum vielmehr vor, dass Inder ihre AHV-Beiträge zurückerhalten. Das Abkommen muss noch von den beiden Parlamenten der Länder genehmigt werden.

Wer über zehn Jahre lang in Indien gearbeitet hat, erhält eine Rente, weil eine Rückerstattung dann nicht mehr möglich ist, wie beim Bundesamt für Sozialversicherungen zu erfahren war.

Das Sozialversicherungsabkommen mit Indien sei wegen der Rückerstattung von Beiträgen ein Novum, schreibt das Eidg. Departement des Innern (EDI). Der Bundesrat verabschiedete am Mittwoch die Botschaft an die Räte zu dem Abkommen. Am 3. September dieses Jahres war es in Delhi unterzeichnet worden.

Rudolf Wyder, Direktor der Auslandschweizer-Organisation ASO, bestätigt gegenüber swissinfo.ch, dass es sich bei diesem Abkommen um eine Neuerung handelt, auf den ersten Blick für Auslandschweizer aber nicht um eine problematische: “Im Fall Indiens besteht immer noch die Möglichkeit, sich freiwillig bei der AHV zu versichern.”

Dies gelte generell für alle Länder ausserhalb des Europäischen Wirtschafts-Raums EWR.

Laut EDI hebt das Abkommen auch die gleichzeitige Beitragspflicht an AHV/ IV, Krankenkasse und Unfallversicherung in beiden Ländern auf.

Schweizer und Inder, die befristet im anderen Staat tätig sind, leisten in dieser Zeit Beiträge an die Sozialversicherungen ihres Heimatlandes.

Damit erleichtere das Abkommen das Entsenden von Personal und das Erbringen von Dienstleistungen in den beiden Vertragsstaaten, so das EDI.

swissinfo.ch und Agenturen

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