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Keine neuen Gesetze für bessere Produktesicherheit

In der Schweiz braucht es nach Ansicht der Regierung keine neuen Gesetze, um Konsumentinnen und Konsumenten vor Gefahren im Umgang mit Produkten zu schützen. Die Regierung will aber den Vollzug im Bereich der Produktesicherheit verbessern.

Dieser Inhalt wurde am 03. Juli 2000 - 10:41 publiziert

Gestützt auf die Erkenntnisse einer vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) eingesetzten Arbeitsgruppe gelangte die Regierung zum Schluss, dass die geltende Gesetzgebung zur Produktesicherheit genügt.

Insbesondere dränge es sich nach Einschätzung der Regierung zur Zeit nicht auf, die einschlägige europäische Richtlinie ins Schweizer Recht aufzunehmen, teilte das EVD am Montag (03.07.) mit.

Gewisse Mängel ortet die EVD-Arbeitsgruppe zur Produktesicherheit in ihrem Schlussbericht aber beim Vollzug.

Die Regierung schloss sich den Empfehlungen der Arbeitsgruppe an, die Zuständigkeiten zu klären, eine Koordinationsbehörde zu schaffen, die Risiken von Konsumgütern statistisch zu erfassen und eine Gesetzesdatenbank zur Produktesicherheit einzurichten.

Die Regierung hat das EVD beauftragt, die Umsetzung dieser Empfehlungen zu prüfen und bis Ende 2001 Bericht zu erstatten.

swissinfo und Agenturen

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