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Krankenkassen müssen Kosten für Heroinabgabe übernehmen

Fixer beim Präparieren einer Heroinspritze. Keystone

Die Krankenkassen müssen ab 2001 die Kosten für die Heroinabgabe und die künstliche Befruchtung übernehmen. Die Ausweitung des Leistungskatalogs dürfte die Prämien um rund ein halbes Prozent ansteigen lassen.

Auf der anderen Seite soll ein dreijähriger Ärztestopp helfen, die Mengenausweitung in den Griff zu bekommen.

Ungeachtet der steigenden Gesundheitskosten hat das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) für das nächste Jahr den Leistungskatalog der kassenpflichtigen Therapien um zwölf Posten erweitert. Die geschätzten Folgekosten bewegen sich in einer Grösenordnung von rund 30 Millionen Franken, wie BSV-Vizedirektor Fritz Britt am Montag (10.07.) an einer Medienorientierung ausführte.

In diesen Betrag seien aber bewusst die allfälligen Einsparungen durch den Ersatz anderer, meist alter Leistungen nicht eingerechnet. Damit bleibe der Kostenschub deutlich unter einem halben Prämien-Prozentpunkt. Mit elf bis 14,5 Mio. Franken entfallen die grössten Mehrkosten bei den neuen Leistungen auf die Heroinabge sowie die Kurzzeittherapie mit dem neuen Ersatzmittel Buprenorphin.

Bisher war nur die Substitutionsbehandlung mit Methadon leistungspflichtig. Bei einer durchschnittlichen Patientenzahl von 1’000 Opiatabhängigen und Kosten von 18’000 Franken pro Patient und Jahr betragen die kassenpflichtigen Leistungen für die Heroinabgabe 13,5 Mio. Fr., wovon bereits heute rund fünf Mio. Franken von den Kassen bezahlt werden. Nach Schätzungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) könnten zudem ungefähr 1’500 bis 2’000 Personen jährlich eine Kurzzeittherapie mit Buprenorphin statt Methadon erhalten, was jährlich Mehrkosten von rund einer Million zur Folge hat.

Kaum Mehrkosten verursachen dürfte nach Angaben des BSV die Kassenpflicht der künstlichen Befruchtung. Die Aufhebung der bisherigen Limitierung der Indikationen soll durch eine Einschränkung der Anzahl Behandlungszyklen kompensiert werden. Neue Therapien sind unter anderem zur Behandlung der chronischen therapieresistenten parkinsonschen Krankheit oder der Behandlung von Harninkontinenz vorgesehen.

Keine Mehrkosten entstehen den Versicherten laut Britt auf Grund des Freizügigkeitsabkommens mit der EU. Die EU-Bürger bezahlten in der Schweiz KVG-konform eine “Kopfprämie”, die sich nach den Kosten des jeweiligen Landes richte.

Medikamentenpreise sollen weiter sinken

Das schweizerische Gesundheitssystem schneidet gemäss der Weltgesundheitsorganisation (WHO) punkto Effizienz und Patientenzufriedenheit gut ab und liegt im neusten WHO-Bericht gar auf dem Rangzwei, wie Bundesrätin Ruth Dreifuss sagte. Ein doppeltes Problem stellten jedoch die Gesundheitskosten dar. Diese sind 1999 auf rund 40 Milliarden gestiegen und brachten die Schweiz in demselben WHO-Bericht über die “Weltgesundheit 2000” wegen der Finanzierungsproblematik auf den 38. Rang.

Das neue Krankenversicherungsgesetz beginne zwar, gut zu funktionieren, sagte Dreifuss. Gegen die Mengenausweitung seien aber weitere Massnahmen notwendig. Als beunruhigend bezeichnete Dreifuss insbesondere die beschleunigte Kostensteigerung bei den ambulanten Spitalkosten.

Eine Senkung der Medikamentenpreise von rund zehn Prozent erwartet Derifuss von einem neuen Abgeltungsmodell für die Abgabe kassenpflichtiger Medikamente. Dieses sieht vor, dass die Beratungsleistung der Apotheker und selbstdispensierenden Ärztinnen und Ärzten vom Herstellungs- und Vertriebsanteil der Medikamentenkosten getrennt und neu nach Tarifen vergütet wird. So soll der Mechanismus durchbrochen werden, der die Abgabe von besonders vielen oder teuren Medikamenten in Form einer prozentualen Marge belohnt.

Mit der Teilrevision des KGV werden Apotheker ab dem nächsten Jahr zudem Originalpräparate durch Generika ersetzen können, sofern kein Gegenbericht eines Arztes vorliegt. Skeptisch äusserte sich Dreifuss gegenüber dem vom Parlament geforderten Zulassungsstopp für Ärzte. Trotzdem kündigte sie an, noch diese Woche eine entsprechende Vernehmlassung zu eröffnen. Ausnahmen vom Ärztestopp soll es allerdings geben, wenn es regionalen Mangel an Spezialisten gibt.

swissinfo und Agenturen

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