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Krisensitzung zur Bewältigung der Sturmschäden

Der von der Eidg. Forstdirektion eingesetzte Führungsstab hat Vertreter der Waldwirtschaft und des Naturschutzes für Dienstag (04.01.) zu einer Krisensitzung eingeladen. Dabei geht es um die weitere Bewältigung der Schäden, die “Lothar” verursacht hat.

Der von der Eidg. Forstdirektion eingesetzte Führungsstab hat Vertreter der Waldwirtschaft und des Naturschutzes für Dienstag (04.01.) zu einer Krisensitzung eingeladen. Dabei geht es insbesondere um die weitere Bewältigung der Schäden, die der Orkan “Lothar” verursacht hat.

Der Orkan “Lothar” hatte am zweiten Weihnachtstag in der Schweiz rund 9,4 Millionen Kubikmeter Holz gefällt, wobei die Schäden in den einzelnen Kantonen verschieden gross ausfielen. An dieser vorläufigen Bilanz vom Silvestertag änderte sich über Neujahr nichts, wie Thomas Grünenfelder von der Eidgenössischen Forstdirektion auf Anfrage sagte. Genauere Erkenntnisse würden erst in der zweiten Februarwoche erwartet.

Ziel der Sitzung vom Dienstag ist es laut Schärer, die Zusammenarbeit zur weiteren Bewältigung der Sturmschäden so zu koordinieren, dass es keine Doppelspurigkeiten gibt. Es sei ein eher strategischer Ausschuss, der den einzelnen Arbeitsgruppen in der Holzwirtschaft Aufträge gebe. In den Tagen nach dem Sturm wurden die Strassen in den Wäldern freigemacht und die Gefahrenstellen entschärft. Nächster Schritt ist laut Schärer die detaillierte Aufnahme des Wurfholzes und die Planung der Verwertung, was ausgeräumt und was liegen bleiben soll. “Wir sind sehr gut vorbereitet”, sagte er. Die Forstdirektion habe Entscheidungshilfen vorbereitet. Sie beruhten auf den Erkenntnissen aus dem Jahrhundertsturm “Vivian” vor zehn Jahren.

Details wollte der Eidgenössische Forstdirektor am Montag nicht bekannt geben. Er verwies auf eine in zwei Wochen geplante Pressekonferenz. Fest stehe, dass viel Holz entwertet sei. Zur Stützung des Holzmarktes könnte laut Schärer der Katastrophenartikel im Waldgesetz angewendet werden. Danach kann die Bundesversammlung mit allgemeinverbindlichem, nicht referendumspflichtigem Bundesbeschluss Massnahmen ergreifen, die insbesondere der Erhaltung der Wald- und Holzwirtschaft dienen. Klar ist laut Schärer, dass die jährlich für Waldschäden budgetierten 15 Millionen Franken nicht ausreichen und dass zusätzliche Mittel beantragt werden müssen. Bis zur Märzsession des Parlamentes sollten entsprechende Anträge vorliegen.

SRI und Agenturen

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