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Asbest: ABB bangt weiter

Die amerikanischen Richter halten ABB weiterhin auf Trab. Keystone Archive

Der Technologiekonzern ABB ist mit einem Gesuch um Wiedererwägung zum Asbestvergleich für zwei Tochterfirmen vor einem US-Gericht abgeblitzt.

Das Urteil wurde vom selben Gericht gefällt, das sich im Dezember 2004 weigerte, die ABB-Vereinbarung mit den Klägern zu bestätigen.

Die Wiedererwägung wurde vom schwedisch-schweizerischen Konzern ABB angestrebt, weil das Berufungsgericht von Philadelphia am 2. Dezember 2004 den Milliarden schweren Asbest-Vergleich von ABB mit Sammelklägern als unfair kritisiert und zurückgewiesen hatte. Dieser war zuvor von zwei tieferen Instanzen gebilligt worden.

Bemängelt wurde damals, dass insbesondere der Vergleich neben der in Konkurs gegangenen ABB-Tochter Combustion Engineering (CE) auch die anderen amerikanischen ABB-Töchter Lummus Global und Basic Inc. vor weiteren Asbest-Klagen schütze. Diese beiden Firmen sind nicht in Konkurs.

ABB: Klagen unbedeutend

Die Klagen gegen die beiden Firmen Lummus Global und Basic Inc. seien unbedeutend, sagte ABB in Zürich. Man arbeite an einer Lösung.

ABB hatte in den vergangenen zehn Jahren bereits rund eine Milliarde Dollar (rund 1,2 Mrd. Franken) an Asbest-Kläger bezahlt. Mit dem laufenden Vergleich soll ein Schlussstrich unter die Affäre gezogen werden, die den Konzern vor zwei Jahren an den Rand des Zusammenbruchs gebracht hatte.

Die Ablehnung des Wiedererwägungsgesuchs wurde von der Börse negativ aufgenommen. Im leicht schwächeren Gesamtmarkt stürzte der ABB-Aktienkurs unmittelbar nach Bekanntwerden des Entscheids im Vergleich zum Vorabend um 5,5% auf 6,40 Franken ab.

Die Rückweisung der Wiedererwägung werfe die Frage auf, in welcher Frist das Asbest-Problem gelöst werden könne, sagte ZKB-Analyst Mark Diethelm. Damit bleibe die Ungewissheit in Bezug auf ABB bestehen, was negativ sei, sagte Diethelm.

Insgesamt gehe es nun darum, wie gut ABB als Ganzes vor dem Thema geschützt werden könne. Ins gleiche Horn stösst Coutts-Fondsmanager Rudi Buxtorf, nach dessen Einschätzung ABB aufgrund der geringen Visibilität ein “hoch riskantes” Investment ist.

Altlast in den USA

Die Asbest-Klagen gegen ABB sind ein damals nicht erkanntes Erbe aus der Übernahme der Combustion Engineering im Jahr 1990.

Die US-Firma hatte früher Heizkessel für Kraftwerke hergestellt und dabei das gesundheitsschädliche Asbest eingebaut. Der Vergleich basiert darauf, dass Combustion Engineering in Konkurs geht.

Die Erlöse aus dem Verkauf der Firmenaktiva von etwa 800 Mio. Dollar bildet den Grundstock für einen Entschädigungsfonds. Den Rest – 400 bis 500 Mio. Dollar – musste ABB selbst beisteuern.

Dieser Vergleich, der nun wieder in Frage gestellt ist, wurde in langen Verhandlungen mit den Anwälten von mehr als 100’000 tatsächlich und potenziell Asbest-Geschädigten ausgehandelt. Ist der Vergleich einmal unter Dach, wäre ABB eine Last los, die wie ein Damoklesschwert über dem Konzern hängt.

swissinfo und Agenturen

Ein US-Berufungsgericht wies Anfang Dezember 2004 den Asbest-Vergleichsplan zu Neuverhandlungen an ein Bezirksgericht zurück.
Der Plan hat bereits ein Konkurs- und ein Bezirksgericht passiert.
Das Gesuch von ABB um eine erneute Behandlung eines Teils des Asbestvergleichs ist nun abgelehnt worden.

Der Asbest-Vergleich umfasst die ABB-Firmen Combustion Engineering (CE) sowie Lummus und Basic.

CE ging in Konkurs und wurde dem “Chapter Eleven” unterstellt.

Das Gericht monierte nun, auch Lummus und Basic sollten gleich behandelt werden wie CE.

Doch sind die beiden Unternehmen nicht in Konkurs.

ABB hatte sich beim Aufkauf von CE die bei der Übernahme nicht erkannten Asbestprobleme ins Haus geholt.

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