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Beziehungen Schweiz-Südafrika im Zwielicht

Der Studienautor ist der Überzeugung, die Lieferung der PC-7 hätte gegen das UNO-Embargo verstossen. Keystone

Keine gesetzlichen Schranken hätten die Schweiz daran gehindert, sich an den UNO-Sanktionen gegen Südafrika zu beteiligen, zeigt eine Studie auf.

Die vom Nationalfonds initiierte Untersuchung belegt, dass die Schweizer Politik gegenüber Südafrika durch wirtschaftliche Interessen diktiert wurde.

Die Schweiz hat ihre Politik gegenüber dem Apartheidregime in Südafrika vor allem wirtschaftlichen Interessen untergeordnet. Ihr Verzicht auf Sanktionen lässt sich kaum rechtlich begründen.

Zu diesen Schlüssen gelangt die jüngst veröffentlichte Studie “Zwischen Recht und Politik” des Berner Juristen Jörg Künzli. Sie wurde im Rahmen des Nationalen Forschungs-Programmes NFP 42+ “Beziehungen Schweiz – Südafrika” erarbeitet und untersucht den rechtlichen Spielraum der schweizerischen Südafrikapolitik 1976-1994.

Die Schweiz beschränkte sich in dieser Zeit auf eine Verurteilung der Rassentrennung als Menschenrechtsverletzung sowie auf eine Nicht-Anerkennung der vom Aparteidregime geschaffenen Homelands (Bantustans) und der Besetzung Namibias durch Südafrika.

Diplomatische und wirtschaftliche Sanktionen gegen die Kap-Republik lehnte die Schweiz ab – teils unter Verweis auf die Neutralität, das Völker- und das Landesrecht. Sie gab einzig 1963 eine Erklärung über die Einstellung von Waffenlieferungen an Südafrika ab und beschränkte die Kreditvergabe.

Rechtliche Argumentationen nicht stichhaltig

Weder das Völker- noch das Neutralitäts- oder das Landesrecht hätten aber den Bundesrat daran gehindert, sich den von der UNO beschlossenen Sanktionen gegen Südafrika anzuschliessen, stellt Künzli fest. Es war eine wirtschaftspolitisch motivierte Entscheidung, den Handel mit dem Apartheidstaat möglichst nicht einzuschränken, sondern ihn im Gegenteil zu fördern.

Bundesrat und Parlament hätten bewusst Lücken in der Gesetzgebung nicht, nur teilweise oder zu spät geschlossen, so dass eine Weiterführung der Wirtschaftsbeziehungen möglich war. Besonders brisant war, dass man den Export von zivil und militärisch verwendbaren (“dual use”) Gütern, etwa Werkzeugmaschinen, den Transfer von entsprechendem Know How sowie die Zusammenarbeit im Nuklearforschungs-Bereich nicht unterband.

Die Gesetzeslücken waren mit dem UNO-Embargo nicht vereinbar. Die Schweiz war damals zwar nicht an das Embargo gebunden, hätte ihm aber nach gewohnheitsrechtlichen Solidaritätsverpflichtungen nicht zuwiderhandeln dürfen.

Die Vermutung liegt laut Künzli nahe, dass Exportgeschäfte unter Verletzung des Embargos stattfanden. Eine klare Verletzung waren die Lieferung von PC-7-Flugzeugen an das Homeland Bophutatswana sowie die Ausfuhr von Sprengstoff und Chemikalien nach Südafrika.

Es wäre auch anders gegangen

Dass auch ein anderer Weg möglich gewesen wäre, zeigte der Fall Irak: Hier behoben Bundesrat und Parlament die Gesetzesdefizite, und die Schweiz schloss sich 1990 den UNO-Sanktionen an.

Das Neutralitätsrecht sei nur bei der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit zwischen Bern und Pretoria nachweisbar verletzt worden. Mit einem “fast willfährigen Verhalten gegenüber der südafrikanischen Regierung” habe die Schweiz aber die Glaubwürdigkeit ihrer Neutralitätspolitik untergraben.

Zwar habe die Schweiz das Selbstbestimmungsrecht des namibischen Volkes anerkannt und die Schaffung von Homelands verurteilt. Sie verurteilte aber nie explizit die Besetzung Namibias durch Südafrika und anerkannte als einziges europäisches Land Reisepapiere der Bantustans.

“(Die Schweiz) zeigte – tief in einer Optik des Kalten Krieges verstrickt – grosses Verständnis für die südafrikanische Position und relativierte damit die Völkerrechtsverletzungen dieses Staates”, heisst es in der Studie.

swissinfo und Agenturen

Jörg Künzlis Studie ist eines von 10 durch den Schweizerischen Nationalfonds lancierten Projekten, zusammengefasst im Programm 42+ über die Beziehung der Schweiz zu Südafrika.

Der Bundesrat hat 40 Forscher beauftragt, Wirtschafts-Beziehungen, Kontakte zwischen Kirchen, den internationalen Kontext, das Bild der Südafrika-Politik bei der Bevölkerung und die Rolle der Schweiz während der UNO-Sanktionen zu untersuchen.

Die Recherchen hätten Ende 2003 abgeschlossen sein müssen. Sie haben sich aber verzögert, da den Forschern der Zugang zu den Archiven teilweise verwehrt wurde.

Der Abschlussbericht zum Programm 42+ sollte im nächsten Herbst veröffentlicht werden. Er komplettiert das Programm 42, das 1999 abgeschlossen wurde.

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