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Das Schweizer Rote Kreuz im Dilemma

Laut SRK rechtfertigt die Bekämpfung von Missbräuchen im Asylwesen nicht die Verletzung der Menschenrechte. Keystone

Auf die Verschärfung des Asylgesetzes reagieren oder die traditionelle Zurückhaltung bewahren? Das Schweizerische Rote Kreuz trifft eine heikle Entscheidung.

Vor der Abstimmung zum Asyl- und Ausländergesetz verzichtet die Organisation auf eine Wahlempfehlung. Sie informiert und sensibilisiert jedoch die Stimmberechtigten.

Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) startete am Mittwoch eine so genannte Sensibilisierungs-Kampagne für die Abstimmung vom kommenden 24. September.

Gestützt auf ihren Grundsatz der Neutralität will die Organisation weder eine Abstimmungsparole fassen noch eine eigentliche Abstimmungskampagne führen.

Es sieht seine Aufgabe aber darin, als Anwalt der Schwächsten seine Haltung in der Öffentlichkeit zu vertreten und mit Inseraten auf den Kontrast zwischen der Asylpraxis und den Werten des Roten Kreuzes hinzuweisen.

Menschenwürde verletzt

Im Vordergrund steht dabei die Würde des Menschen, und diese wird gemäss SRK mit dem revidierten Asylgesetz verletzt. Die Zahl der individuellen Notsituationen werde zunehmen und einige der Verschärfungen würden in erster Linie tatsächlich verfolgte und besonders verletzliche Menschen treffen.

“Die Bekämpfung von Missbrauch darf keine Rechtfertigung dafür sein, die Menschenwürde und den Kerngehalt der Menschenrechte zu verletzen”, warnt das SRK.

Als bedenklich werden vor allem drei Punkte der neuen Asylgesetzgebung betrachtet: Bei der Ausdehnung des Sozialhilfestopps bemängelt das SRK, dass sämtliche Asylbewerber ungeachtet ihrer Verletzlichkeit höchstens noch Nothilfe erhalten.

Annalis Knoepfel-Christoffel kritisierte diesbezüglich, dass beispielsweise die medizinische Versorgung nur noch rudimentär sei. Sie bestehe im Wesentlichen aus der Abgabe von Schmerzmitteln. Bei Zahnschmerzen etwa würden die Zähne einfach gezogen statt behandelt.

Ohne Pass kein Eintreten

Weiter wird die Verlängerung der Ausschaffungshaft auf maximal zwei Jahre als unverhältnismässig und fragwürdig kritisiert, vor allem für Jugendliche.

Problematisch sei schliesslich, dass auf Gesuche von Asylbewerbern ohne Pass oder Identitätspapiere nicht mehr eingetreten werde, wenn diese eine Verfolgung in ihrer Heimat nicht glaubhaft machen könnten.

Bei dieser Regelung hänge zu viel von der behördlichen Interpretation ab. Das Rote Kreuz will sich nicht nur verbal für die Asylbewerber stark machen, sondern plant auch weitere Dienstleistungen, um die Folgen einer allfälligen Annahme des Gesetzes zu lindern.

Analog zum geplanten Sozialhilfe-Ausschluss möchte es seine Einzelfallhilfe auf alle abgewiesenen Asylbewerber ausdehnen. Das Projekt der Rückkehrhilfe soll ebenfalls ausgeweitet werden. Die Antwort auf die verschärften Zwangsmassnahmen besteht darin, Betreuungsangebote mit Beratung, Information und Unterstützung zu schaffen.

Die Erfahrungen aus dem Kanton Zürich, dessen Kantonalsektion bisher als einzige in diesem Bereich tätig war, zeigten, dass der Schutz der Menschenwürde der betroffenen Ausschaffungshäftlinge immer wichtiger werde.

swissinfo und Agenturen

Die Revision des Asylgesetzes und das neue Ausländergesetz werden am 24. September dem Volk zur Abstimmung unterbreitet.

Das revidierte Asylgesetz setzt die Sozialhilfe an abgewiesene Asylbewerber aus und verdoppelt die potentielle Inhaftierungszeit für Menschen, die auf ihre Zwangsausweisung warten, auf 2 Jahre.

Die Aufnahme wegen humanitären Gründen wird ausgeschlossen. Erleichtert wird der Familiennachzug und die Arbeitserlaubnis im Fall einer provisorischen Aufenthaltserlaubnis.

Das neue Ausländergesetz bevorzugt Bürger aus Staaten der Europäischen Union (EU) und beschränkt die Einwanderung von Nicht-Europäern auf hochqualifizierte Arbeitskräfte. Die Bedingungen einer Familienzusammenführung werden erschwert.

2005 haben 10’061 Personen in der Schweiz um Asyl nachgesucht.
Gegenüber 2004 ist das ein Rückgang von fast 30%.
Asyl erteilt wurden 13,6%. Das sind 9,2% weniger als im Jahr zuvor.

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