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Eine Portion Cassis zur Marktbelebung

Cassis ist nicht nur als Aperitif mit Weisswein beliebt, sondern auch ein Symbol für den funktionierenden Europäischen Binnenmarkt. swissinfo.ch

Die Schweiz leidet an hohen Preisen und einem wenig wettbewerbsintensiven Markt. Verschiedene Seiten fordern die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips.

Dieses verpflichtet die EU-Länder, alle Produkte zum Verkauf zuzulassen, die legal in einem andern EU-Mitgliedstaat hergestellt werden.

“Lieber allein als in schlechter Begleitung”, sagt ein altes Sprichwort. Doch wie hoch ist der Preis für die Unabhängigkeit? Stellt man diese Frage in Bezug auf den Schweizer Markt, sind die Antworten fast unisono. Der Preis sei hoch, genauso hoch wie die Warenpreise für die Konsumenten.

Vergleiche zwischen deutschen Discountern und Schweizer Supermärkten brachten Erstaunliches zu Tage. Der Einkauf in der Schweiz kann bis zu 70% mehr kosten als im nördlichen Nachbarland. In der Regel beträgt der Preisunterschied 20 bis 30%.

“Sahne” ist nicht “Rahm”

Experten sind überzeugt, dass dieses Phänomen auf einen unbeweglichen Binnenmarkt zurückzuführen ist, in dem die Konkurrenz nicht spielt. Die Schweiz ist seit dem Volks-Nein zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) 1992 wirtschaftspolitisch isoliert. Eine Reihe von Normen, Deklarations-Pflichten und Zöllen erschweren die Importe.

So gelangt in Deutschland produzierter Rahm nicht in die Verkaufsregale der Schweiz, weil die Becher mit dem Wort “Sahne” deklariert sind. Dies widerspricht der helvetischen Diktion “Rahm”, auch wenn die Konsumenten keinerlei Mühe bei der Erkennung der Ware haben.

Das bedeutet in vielen Fällen, dass die Verpackung für die Einfuhr in die Schweiz geändert werden müsste. Und dies würde das eigentlich billigere Produkt wieder verteuern.

Das Cassis-de-Dijon-Prinzip

Die EU hat das Problem eines verkrusteten Binnenmarkts bereits vor Jahren gelöst. Der Europäische Gerichtshof hat 1979 entschieden, dass jedes EU- Land verpflichtet ist, Produkte in seinem Hoheitsgebiet zum Verkauf zuzulassen, die legal in einem anderen EU-Mitgliedstaat hergestellt und vermarktet werden. Dieser Entscheid ging als Cassis-de-Dijon-Prinzip in die Geschichte ein.

Dem Urteil war ein Seilziehen um den Verkauf von Cassis-de-Dijon in Deutschland vorausgegangen. Ein deutscher Importeur konnte den Likör nicht verkaufen, weil er den nach deutschen Gesetzen vorgeschrieben Alkoholgehalt nicht erreichte.

Probleme gab es aber auch mit anderen Produkten wie Importbier, das in Deutschland nicht verkauft werden durfte, weil es nicht dem deutschen Reinheitsgebot entsprach.

Mit dem ersten Paket der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU wurde ein erster Schritt in Richtung Harmonisierung und Abschaffung von Doppelzertifizierungen gemacht. So kann beispielsweise Spielzeug, das in der Schweiz hergestellt wird, auch das europäische Zertifikat CE erhalten. Doch das Cassis-de-Dijon-Prinzip bleibt nach wie vor den EU-Mitgliedsstaaten vorbehalten.

Einseitige Anwendung

Der eingeschlagene Weg der Harmonisierung zeigt bisher noch nicht die gewünschten Resultate. In der Hochpreisinsel Schweiz wird aus diesem Grund an die unilaterale Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips gedacht. Der Präsident der Wettbewerbskommission, der Preisüberwacher, aber auch diverse Konsumentenverbände sprechen sich dafür aus.

Auch in der Politik bewegt sich etwas. Zuerst gab es ein Postulat von Nationalrätin Doris Leuthard, und dann eine Motion von Ständerat Hans Hess, die drei Viertel der Mitglieder der Kleinen Kammer unterzeichneten. “Das Cassis-de-Dijon-Prinzip muss möglichst schnell eingeführt werden”, sagt auch Volkswirtschaftsminister Joseph Deiss.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) wurde daher beauftragt, entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Der seco-Bericht wird in diesem Sommer erwartet.

Protektionismus

Doch die von verschiedenen Seiten gewünschte Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips wird nicht einfach sein. Die einseitige Anwendung durch die Schweiz – der einzig gangbare Weg ohne EU-Beitritt – hat Konsequenzen, die nicht überall auf Gegenliebe stossen.

Um inländische Produzenten nicht zu diskriminieren, müsste nämlich in jedem Fall sichergestellt werden, dass auch sie – in der Schweiz – nach EU-Vorschriften herstellen und verkaufen dürfen. Dies stellt indirekt jedoch die Schweizer Traditionen in Frage und wirft Fragen in Bezug auf den Konsumentenschutz sowie Umwelt und Gesundheit auf.

Der Präsident der Wettbewerbskommission, Walter Stoffel, sieht diese Gefahr nicht. In einem Interview mit der “NZZ am Sonntag” erklärte er, “dass die europäischen Normen heute fast die gleiche Qualität besitzen wie die Schweizer Normen.”

Seiner Meinung nach hätten beispielsweise die europäischen Lebensmittelvorschriften den Europäern nicht geschadet. “In der Schweiz werden die Konsumenten nicht besser geschützt als in der EU, sondern auf andere Weise,” meint Stoffel.

swissinfo, Doris Lucini
(Übertragung aus dem Italienischen: Gerhard Lob)

Das Cassis-de-Dijon-Prinzip besagt, dass Waren, die in einem Mitgliedstaat der EU legal hergestellt worden sind, auch in allen andern EU-Staaten verkauft werden dürfen.

Das Einfuhrland kann von dieser Regel nur abweichen, indem es zwingende Erfordernisse von Allgemein-Interesse geltend macht.

Ein- und dasselbe Produkt ist in der Schweiz zirka 20% teurer als in den Nachbarländern.

Grund dafür sind nicht nur die höheren Produktions-Kosten, sondern die rigiden helvetischen Einfuhr-Bestimmungen, die den Wettbewerb verzerren.

Für patentierte Produkte ist der Parallelimport sogar gänzlich verboten, solange der Bedarf durch das inländische Angebot gestillt werden kann.

Bei anderen Produkten sind Parallelimporte durchaus erlaubt, aber durch die Schweizerischen Deklarations-Bestimmungen erschwert.

Für landwirtschaftliche Produkte werden hohe Zölle verlangt.

Die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips würde die Einführung von Waren aus der EU erlauben, ohne diese den Schweizer Normen anpassen zu müssen.

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