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Gefährliche Hunde: Kantone preschen vor

Vom besten Freund zum grössten Feind. Keystone

Nach dem Tod eines Kindergärtlers im Kanton Zürich sind einige Kantone dem Bund zuvorgekommen und haben ihre Gesetze für gefährliche Hunde verschärft.

Der Knabe war vor rund zwei Wochen bei einem Angriff von drei Pitbulls umgekommen.

Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden müssten in der gesamten Schweiz einheitlich und rasch eingeführt werden, teilte das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) wenige Tage nach der tödlichen Hunde-Attacke auf den sechsjährigen Jungen mit.

Bis Ende Januar wolle das BVET zusammen mit den Kantonstierärzten dem Bundesrat (Landesregierung) ein Massnahmenpaket gegen gefährliche Hunde empfehlen.

Als mögliche Schritte stehen unter anderem ein Verbot von bestimmten Hunderassen und ein zusätzliches Training für die Halter von grösseren Hunden zur Diskussion.

Im Alleingang

Anstatt eine einheitliche Lösung auf Bundesebene abzuwarten, sind verschiedene Kantonsbehörden inzwischen jedoch vorgeprescht.

Sie beraten zurzeit über eine Revision ihrer Hunde-Gesetze oder haben diese bereits verschärft. In der Schweiz fällt die Gesetzgebung zur Hundehaltung in den Zuständigkeitsbereicht der Kantone.

Die Schweizerische Kynologische Gesellschaft (SKG) kritisierte die Reaktion der Kantone als “hysterisch” und forderte einen sachlicheren Umgang mit dem Problem.

“Wir sprechen nicht mehr über Hunde – es geht nur noch um Politik”, sagt SKG-Präsident Peter Rub gegenüber swissinfo.

Aus Angst vor einer weiteren Tragödie treffe jeder Kanton eigene Massnahmen. “Wir denken jedoch, alle sollten auf die Empfehlung der Experten-Gruppe warten.”

Hunderassen verboten

Als erster brachte der Kanton Wallis den Ball ins Rollen. Er kündigte am letzten Freitag an, er wolle 12 Hunderassen verbieten, unter anderen Pitbull Terriers, Dobermänner, Rottweiler und Mastiffs. Die neuen Regeln sollen am 1. Januar 06 in Kraft treten.

Thomas Burgener von der Walliser Kantonsregierung wies die Kritik der SKG zurück. Sie hätten nicht übereilt gehandelt.

Das Gesetz, das vor zwei Jahren eingeführt wurde, sieht laut Burgener ein mögliches Verbot der 12 Rassen bereits vor. Zurzeit unterstünden diese Hundearten vorerst nur dem Leinen- und Maulkorb-Zwang.

“Es ist schon so, dass uns die Tragödie im Kanton Zürich zum Handeln gebracht hat. Wenn wir auf diese Weise künftig einen ähnlichen Unfall verhindern können, wird diese Kritik nichts mehr bedeuten”, so Burgener weiter.

Er bezweifle zudem, dass die Experten-Gruppe des Bundes klare Lösungen finden werde. “Wir müssen handeln und gleichzeitig Druck auf die Bundesbehörden ausüben.”

Strengere Regeln

Dem Walliser Beispiel folgten andere Kantone: Am Montag verabschiedete das Zürcher Parlament eine Initiative für eine strenge Regelung der Kampfhunde-Haltung.

Der Kanton Basel-Stadt, dessen vor fünf Jahren eingeführtes Hunde-Gesetz auch auf Bundesebene Modellcharakter hat, will ebenfalls griffigere Massnahmen einführen.

Am Dienstag präsentierte die Regierung einen Revisionsentwurf, wonach einzelne Hunderassen im Bedarfsfall verboten werden können und nur noch ein potenziell gefährlicher Hund pro Haushalt gehalten werden darf.

Das Thema stand auch auf der Agenda des Kantons Waadt, wo die Parlamentarier den Haltern von gefährlichen Hunden eine zusätzliche Steuer von 500 Franken aufbrummen wollten. Tags darauf wurde der Vorstoss jedoch wieder umgekippt.

Es gibt auch kantonale Behörden, die nicht in den fieberhaften Aktionismus einstimmen. Der Kanton Bern beispielsweise entschied am Montag, die Empfehlungen der Landesregierung abzuwarten und die Gesetzgebung entsprechend den nationalen Empfehlungen anzupassen.

Allerdings überliess er es den Gemeinden, in der Zwischenzeit über allfällige Massnahmen zu entscheiden, um die Bevölkerung vor Hunde-Attacken zu schützen.

Keinen Handlungsbedarf sieht derzeit auch die Regierung von Appenzell-Ausserrhoden. Seit einer Verschärfung der Hundeverordnung im Jahr 2001 verfügen Polizei und Gemeinden nach Meinung der Regierung über genügend griffige Instrumente.

Kein Kommentar

Nach dem tödlichen Angriff auf den sechsjährigen Jungen im Zürcher Oberglatt hatte das BVET verlauten lassen, dass nicht die Hunde das Problem seien, sondern deren Halter.

Auf den Alleingang diverser Kantone bei der Einführung von griffigen Massnahmen gegen gefährliche Hunde reagierte das Amt verhalten. “Wenn einige Kantone es für wichtig erachten, zu handeln, liegt das in deren Verantwortung”, sagt BVET-Sprecher Franz Geiser gegenüber swissinfo.

Sobald sie einmal da sei, müsse die Empfehlung der Bundesbehörden in allen Kantonen gleich behandelt werden. “Sie setzen den Minimal-Standard. Es bleibt den Kantonen überlassen, zusätzliche Massnahmen zu ergreifen”, so Geiser weiter.

Kein Verbot im Tierschutzgesetz

Ein verbindliches Verbot für Kampf-Hunde nachträglich in das am Mittwoch verabschiedete revidierte Tierschutz-Gesetz aufzunehmen, blieb sowohl im National- wie im Ständerat (Parlamentskammern) chancenlos.

Die Rechtsgrundlage für ein allfälliges Verbot von Kampfhunden existiere bereits, entschieden die Parlamentarierinnen und Parlamentarier.

Konkret ging es dabei um einen Artikel im Tierschutzgesetz, den das Parlament bereits im Rahmen der Genlex verabschiedet hatte, der aber noch nicht in Kraft ist und auf potenziell gefährliche Hunde übertragen werden könne.

Die beiden Kammern beauftragten den Bundesrat, diesen Artikel vorzeitig in Kraft zu setzen und bis Ende Januar griffige Massnahmen gegen Kampfhunde vorzulegen.

Diese sollen laut Geiser wohlüberlegt und nützlich, nicht aber überbordend sein: “Ein Verbot für eine oder zwei Hunde-Rassen wäre zwar spektakulär und viele Leute wären zufrieden. Das wäre allerdings keine Lösung, weil auch andere Hunde gefährlich sein können.”

swissinfo, Adam Beaumont und Agenturen
(Übertragung aus dem Englischen: Nicole Aeby)

In der Schweiz sind die Kantone für die Gesetzgebung über die Hundehaltung zuständig.

Die Massnahmen des Bundes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden wurden auf kantonaler Ebene bisher höchst unterschiedlich durchgesetzt.

Die meisten Kantone haben ihre Bestimmungen in den letzten Jahren verschärft.

Im Kanton Wallis bestehen strenge Leinen- und Maulkorb-Vorschriften.

Beide Basel, Genf und Wallis führen Listen mit potenziell gefährlichen Hunderassen und schreiben deren Kennzeichnung mit Mikrochips vor.

Mit dem Tierschutzgesetz, das am Mittwoch zu Ende beraten wurde, erhält der Bund neu die Möglichkeit, Vorschriften zur Haltung und Zucht von Hunden zu erlassen.

Das Gesetz verbietet beispielsweise die Zucht von Kampf-Hunden.

Ebenfalls auf Bundesebene gilt ab 2006 die Vorschrift, dass alle Hunde gekennzeichnet und in einer nationalen Datenbank erfasst werden müssen.

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