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Höhere Trefferquote dank DNA-Analyse

DNA-Strukturen helfen Rätsel lösen. Columbia University

Die zentrale Datenbank mit den "genetischen Fingerabdrücken" hilft der Polizei seit dem ersten Juli 2000 bei ihrer Arbeit. Im ersten Betriebsjahr konnten die Fahnder dank des DNA-Profil-Informations-Systems in 217 Fällen einen Treffer landen.

In 217 Fällen stimmte das DNA-Profil einer Spur mit dem “genetischen Fingerabdruck” einer verdächtigten Person überein. Mit diesen rund 23% liege die Trefferquote erstaunlich hoch, sagt Roland Gander vom Bundesamt für Polizei (BAP). Doch wirklich überrascht war er darüber nicht: “Wir kennen die Zahlen bereits aus anderen Ländern.”

Besonders nützlich war das DNA-Profil-Informationssystem bei der Aufklärung von Diebstählen. In 172 Fällen – davon 141 Einbrüche – führte nicht zuletzt die biologische Spur die Polizisten zu den Tätern. Zwölf Treffer verzeichnet die Statistik bei sexueller Nötigung, acht bei Tötungen und sechs bei Raub.

8’521 DNA-Profile

Die DNA – eine Säure – enthält die menschliche Erbinformation. Durch deren Analyse lässt sich jeder Mensch mit Ausnahme eineiiger Zwillinge eindeutig identifizieren. “Die DNA-Profile ergänzen den Fingerabdruck”, führt Gander aus. Das Profil hilft indes nicht nur, einen Täter zu identifizieren. Es kann Verdächtige auch entlasten.

Ende Juli dieses Jahres umfasste die Datenbank 8’521 DNA-Profile. Davon sind 7’587 Wangenschleimhaut-Abstriche. Bei rund fünfzig Prozent der erkennungs-dienstlich erfassten Personen werden solche DNA-Proben entnommen, wie Roland Gander vom Bundesamt für Polizei (BAP) sagt.

Die restlichen 934 in der Datenbank gespeicherten DNA-Profile stammen von biologischen Spuren, die polizeiliche Erkennungs-Dienste an Tatorten sicherten. Blut oder Speichel können solche Spuren sein.

Datenschutz durch getrennte Wege

Bewährt hätten sich auch die Datenschutz-Auflagen, sagt Roland Gander. Die kantonalen Erkennungs-Dienste nehmen die Personalien auf und machen den Wangenschleimhaut-Abstrich. Die Daten gehen ans BAP, die anonymisierten Proben an eines der sechs Labors in den Kantonen Genf, Waadt, Basel-Stadt, Bern, St. Gallen und Zürich.

In den Insituten werden dann die DNA-Profile erstellt. Das Labor leitet sie weiter an die Koordinations-Stelle am Insitut für Rechtsmedizin (IRM) der Universität Zürich. Dort wird das Profil in die Datenbank eingegeben und verglichen. Ist das Profil einer Spur mit jenem einer Person identisch, erhält das BAP eine Treffermeldung.

Das BAP informiert in solch einem Fall die kantonalen Polizeistellen. Auf diese Weise sei der Datenschutz gut gewährleistet, sagte IRM-Direktor Walter Bär.

DNA-Profil-Gesetz unterwegs

Zurzeit regelt eine auf vier Jahre befristete Verordnung den Betrieb der Datenbank. Inzwischen hat der Bundesrat die Botschaft zu einem DNA-Profil-Gesetz verabschiedet. Der Gesetzes-Entwurf liegt nun bei der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen.

swissinfo und Agenturen

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