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Kampf der Schattenwirtschaft

Schwarzarbeit kommt auch auf dem Bau vor. Keystone Archive

Wer in der Schweiz Schwarzarbeiter beschäftigt, riskiert in Zukunft Gefängnis oder Busse bis zu einer Mio. Franken. Dies sieht ein Gesetzes-Entwurf der Regierung vor.

Das Ausmass der Schattten-Wirtschaft ist nur indirekt zu schätzen. Für das Jahr 2001 geht Volkswirtschafts-Minister Pascal Couchepin von rund 37 Mrd. Franken aus. Das wären über neun Prozent des Brutto-Inlandproduktes.

Schwarzarbeit sei deshalb eine Bedrohung, sagte Couchepin. Bedrohung auch für den Arbeitnehmerschutz, und sie führe zu Konkurrenz-Verzerrungen.

Gegen die organisierte Schwarzarbeit

“Wir wollen keinen Polizeistaat auf die Füsse stellen”, versicherte Bundesrat Couchepin. “Brutal und erbarmungslos” wolle man aber gegen diejenigen Systeme vorgehen, welche Schwarzarbeit organisieren. Das seien skrupellose Arbeitgeber.

Bis fünf Jahre Gefängnis

Das Ausländergesetz sieht eine deutliche Verschärfung der Strafen für Arbeitgeber vor, die in illegaler Weise Arbeitnehmer beschäftigen. So beträgt die Höchstbusse 500’000 Franken und die Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr. Im Wiederholungsfall droht eine Höchstbusse von einer Mio. Franken oder eine Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren.

Im Arbeitslosen-Versicherungsgesetz wird der Höchstbetrag für Bussen von 20’000 auf 30’000 Franken erhöht. Bei der AHV ist geplant, dass ein Arbeitgeber, der Schwarzarbeiter beschäftigt, zusätzlich zu den geschuldeten Beträgen verpflichtet werden kann, 50 Prozent der entzogenen Beiträge als Strafe zu zahlen, im Wiederholungsfall 100 Prozent.

Eingeführt wird eine neue Sanktion, nämlich die Möglichkeit des Ausschlusses vom öffentlichen Beschaffungswesen für die Dauer von höchstens fünf Jahren. Von dieser Massnahme erhofft man sich abschreckendende Wirkung.

Inspektoren mit freiem Zugang

Nach der Gesetzes-Vorlage des Bundesrates müssen künftig alle Kantone über eine Stelle verfügen, welche die gesetzlichen Bestimmungen in sämtlichen Wirtschafts-Branchen kontrolliert.

So genannte Inspektoren sollen insbesondere freien Zugang haben zu den Unternehmen oder anderen Arbeitsorten.

“Wir haben kein Problem mit der Schwarzarbeit”

Die Zürcher Baumeister lehnen es ab, sich an der Finanzierung von Baukontrolleuren zu beteiligen. Peter Kölbener, Geschäftsführer des Zürcher Baumeister-Verbands, sagte gegenüber der NEUEN ZÜRCHER ZEITUNG, im Bauhauptgewerbe im Kanton Zürich existiere das Problem praktisch nicht.

Man zeige gerne mit dem Finger auf das Baugewerbe. Die meisten schwarz Beschäftigten befänden sich jedoch in anderen Branchen, betonte Kölbener. “Zum Beispiel im Haushaltsbereich oder in der Gastronomie.”

swissinfo und Agenturen

Zustimmung, aber…

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB)und die Gewerkschaft Bau und Industrie(GBI) begrüssten die Vorschläge. Bei der Anwendung dürften laut dem SGB aber nicht jene bestraft werden, die aus Not eine Schwarzarbeit angenommen hätten.

Der Arbeitgeberverband stellt sich ebenfalls hinter den Vorschlag, kritisiert aber, dass die Kantone die Kontrollen an aus Sozialpartnerschaften und Behörden bestehende Kommissionen delegieren könnten.

swissinfo und Agenturen

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