Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Keine Todesstrafe in Europa

Die Schweiz setzt ein Zeichen gegen die Todesstrafe. Keystone Archive

Unter keinen Umständen die Todesstrafe: Die Schweiz unterzeichnete am Freitag ein Zusatzprotokoll der Menschenrechts-Konvention - zum erstmöglichen Zeitpunkt.

Am 3. Mai war es erstmals möglich, das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechts-Konvention (EMRK) zu unterschreiben. Es verlangt die “Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umständen”. Mit diesem Zusatz haben nun 36 von 44 Europarats-Staaten die Todesstrafe endgültig abgeschafft. Russland, die Türkei, Albanien, Aserbaidschan, Armenien, Bulgarien, Kroatien und die Slowakei lassen sich mit der Ratifikation noch Zeit.

Mit der frühestmöglichen Unterschrift und Ratifizierung wollte die Schweiz ihr andauerndes Engagement für die Abschaffung der Todesstrafe – auch in Kriegszeiten oder bei Kriegsgefahr – unterstreichen. “Tatort”: die 110. Sitzung des Ministerkomitees des Europarates. Und die Schweiz gehörte zusammen mit Malta und Irland zu den ersten drei Staaten, welche das Abkommen ratifizierten.

Bislang hätte die europäische Menschenrechts-Konvention die Todesstrafe im Kriegsfall oder in einer Situation besonderer Kriegsgefahr noch erlaubt.

Die Schweiz und die Todesstrafe

Die Schweiz hat die Todesstrafe 1942 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Zwei Jahre zuvor war die letzte Hinrichtung auf Basis des zivilen Strafrechts erfolgt: 1940 im Kanton Obwalden.

Als 1848 der Bundesstaat gegründet wurde, war die Todesstrafe kaum Thema. Alle Kantone kannten sie, die Bundesverfassung verbot lediglich, diese für politische Verbrechen auszusprechen. Bis 1940 wurden 47 Menschen Scharfrichtern übergeben. Diese, so die gängige Formulierung, brachten sie “vom Leben in den Tod”.

Gleichzeitig wurden 17 Wehrmänner im Zweiten Weltkrieg nach Militärstrafrecht als Landesverräter verurteilt und erschossen. Der letzte 1944. Die Todesstrafe im Kriegsfall wurde aber erst 1992 abgeschafft. 1999 wurde sie in der Bundesverfassung ausdrücklich verboten.

Kurzes Verbot

1874 wurde die Bundesverfassung totalrevidiert und die Todesstrafe verboten. Für fünf Jahre. Als es 1879 landesweit zu schwersten Gewaltverbrechen kam, tauchte der Ruf nach Wiedereinführung der Todesstrafe auf.

Die Todesstrafe wurde nach einem knappen Plebiszit Sache der Kantone – und katholisch-konservative Kantone führten sie wieder ein.

Die neun Hinrichtungen nach 1879 fanden in den Kantonen Luzern, Schwyz, Freiburg, Uri, Zug und Obwalden statt – alle per Guillotine. Die Henker rekrutierten sich aus freiwilligen Bewerbern.

Die Schweiz spielt wichtige Rolle

Die Schweiz wirkt weltweit gegen die Todesstrafe. Offen am Konferenztisch, diskret im Einzelfall. Mit Rücksicht auf die Aussenpolitik geschieht dies jedoch nur aus humanitären Gründen.

Auch bei der Rechtshilfe bekämpft die Schweiz die Todesstrafe: Das Gesetz verbietet die Auslieferung an einen Staat, in welchem dem Betroffenen ein Todesurteil oder die Hinrichtung droht. Mit finanziellen Mitteln unterstützt der Bund zudem Einzelne und Organisationen, die sich dem Kampf gegen die Todesstrafe verschrieben haben.

Auf die Initiative der Schweiz hin hat beispielsweise der Europarat beschlossen, dass Beitrittskandidaten auf Todesurteile verzichten, von der Exekution Verurteilter absehen und die Todesstrafe innert Frist gesetzlich verbieten müssen.

Der Europarat ist heute eine “todesstraffreie Zone”. Alle Mitgliedsstaaten haben die Todesstrafe abgeschafft oder zumindest ein Moratorium beschlossen (Russland, Armenien und die Türkei). Die letzte Exekution fand 1997 in der Ukraine statt.

Weit verbreitete Todesstrafe

Weltweit haben laut Amnesty International (AI) 109 Staaten die Todesstrafe aus den Gesetzen gestrichen – oder wenden sie in der Praxis nicht mehr an. Will heissen: 86 Staaten wenden sie noch an. Die meisten Hinrichtungen finden laut AI in China, Saudi-Arabien, den USA und im Iran statt. Diese Länder nähmen zusammen fast 90% der bekannt gewordenen Hinrichtungen vor.

Diskussion um Wiedereinführung

In den USA wurden seit der Wiedereinführung der Todesstrafe 1976 770 Menschen hingerichtet. Eine Abschaffung dieser Strafe scheint in den USA zur Zeit nicht möglich, wurde doch mit George W. Bush ein erklärter Befürworter der Todesstrafe zum Präsidenten gewählt. Als Gouverneur von Texas beaufsichtigte er 152 Hinrichtungen.

Mit dem Erfolg Jean-Marie Le Pens in Frankreich wurde auch da einem Mann die Stimme gegeben, der sich für die Todesstrafe ausspricht, auch wenn Experten überzeugt sind, dass ein Plebiszit für eine Wiedereinführung keine Chancen haben würde.

In der Schweiz bringen immer wieder Einzelpersonen die Todesstrafe auf das Tapet. Zuletzt distanzierte sich 1997 die Schweizerische Volkspartei von einem Mitglied, das per Initiative die härteste aller Strafen wieder einführen wollte.

Rebecca Vermot

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft