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Schweiz sperrt weitere Konten von Terror-Verdächtigen

Terrorgelder sollen nicht in der Schweiz gewaschen werden können. swissinfo.ch

Die Massnahmen gegen die Finanzströme des internationalen Terrorismus wurden ausgeweitet: Die Regierung ergänzte die Taliban-Verordnung um die 62 Namen der vierten US-Liste.

Der Bundesrat ergänzte die Sanktionsverordnung gegen die Taliban vom Oktober 2000 am Freitag mit jenen 62 Personen und Organisationen, die auf der vierten Liste der Terrorverdächtigen von US-Präsident George W. Bush vom vergangenen 7. November stehen.

Darunter sind die Tessiner Finanzgesellschaft Al-Taqwa/Nada, ihre Ableger im Fürstentum Liechtenstein inklusive der dortigen Treuhandfirma Asat Trust sowie der fünfköpfige Verwaltungsrat der Tessiner Nada.

Neben den beiden für die Geschäftsführung verantwortlichen Italienern Youssef Nada und Ali Ghaleb Himmat, deren Konten bereits im Zuge des Strafverfahrens der Bundesanwaltschaft gesperrt worden waren, sind damit auch der in Muri bei Bern wohnhafte frühere Bundeshausjournalist Ahmed Huber, der emeritierte ETH-Professor Mohamed Mansour und der in Zürich wohnende Zeinab Mansour-Fattouh von der Kontensperre erfasst. Dies bestätigte Othmar Wyss, Ressortleiter Exportkontrollen und Sanktionen im Staatssekretariat für Wirtschaft (seco).

Sperrung ab sofort

Die Banken in der Schweiz sind angehalten, alle Vermögenswerte dieser und der weiteren im Anhang zur Taliban-Verordnung aufgeführten Personen zu sperren und dem seco unverzüglich Meldung zu erstatten. Die Sperre wird mit dem Inkrafttreten der Verordnungs-Änderung bereits an diesem Samstag wirksam.

Die neue Verordnung sei seit Freitag im Internet publiziert, die Liste mit den 62 neuen Namen der Schweizerischen Bankiervereinigung zugestellt worden, sagte Wyss.

Der Bundesrat ergänzte die Verordnung aber zugleich um eine Härteklausel, nach der Zahlungen aus gesperrten Konten und Übertragungen aus gesperrten Vermögenswerten zur Vermeidung von Härtefällen ausnahmsweise bewilligt werden können.

Bisher schweizweit 30 Konten gesperrt

Bisher sind unter dem Regime der Taliban-Verordnung 30 Konten mit insgesamt rund 15 Mio. Dollar auf Banken in der Schweiz gesperrt worden, wie Wyss weiter sagte. Die meisten Sperren erfolgten seit den Terroranschlägen vom 11. September in den USA, und zwar auf Grund der Namenslisten der USA. Diese waren jeweils von dem für Afghanistan zuständigen Sanktionskomitee des UNO-Sicherheitsrats übernommen und im Nachvollzug auch in die Taliban-Verordnung der Schweiz integriert worden.

Ein Teil dieser Gelder – 24 Konten auf Banken in Genf mit rund zwölf Mio. Dollar – ist auch im Zuge des Strafverfahrens der Bundesanwaltschaft gesperrt. Sie hatte am vergangenen 7. November zudem die Konten von Al-Taqwa/Nada sowie der beiden Geschäftsführer Youssef Nada und Ali Ghaleb Himmat blockieren lassen. Um welche Beträge es geht, ist bisher nicht bekannt. Die Auswertung der Meldungen der Banken sei noch nicht abgeschlossen, sagte Hansjürg Mark Wiedmer, Sprecher der Bundesanwaltschaft.

Die Schweiz hat unterdessen von den USA neue Dokumente erhalten. Weitere Unterlagen wurden von den USA in Aussicht gestellt. Eine dreiköpfige Schweizer Delegation unter der Leitung des stellvertretenden Bundesanwalts Claude Nicati war am vergangenen Sonntag für fünf Tage nach Washington gereist.

swissinfo und Agenturen

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