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Sterbehilfe: Schweiz toleranter als andere

Ansicht des Sterbezimmers der Sterbehilfe-Organisation Dignitas in Zürich. Keystone

Passive Sterbehilfe sowie Hilfe zum Selbstmord werden gemäss einer neuen Studie in der Deutschschweiz an sieben von zehn schwer Kranken angewendet.

Im europäischen Vergleich steht die Schweiz damit an der Spitze. Das Parlament will bestehende Gesetzeslücken schliessen.

Bei mehr als der Hälfte der Todesfälle in der Schweiz spielt Sterbehilfe, auch Euthanasie genannt, eine Rolle. Dies belegt eine am Mittwoch präsentierte international angelegte Vergleichsstudie der Universität Zürich. Bei sieben von zehn schwer Erkrankten in der Deutschschweiz wird in irgendeiner Form Sterbehilfe geleistet.

In der Schweiz und in fünf weiteren europäischen Ländern wurden repräsentative Vergleichsstudien durchgeführt. In der Deutschschweiz wertete die Uni Zürich rund 3000 Todesfälle aus. Bei zwei Drittel der untersuchten Fälle wurde in sieben von zehn Fällen der Todeszeitpunkt von Ärzten beeinflusst.

Georg Bosshard vom Institut für Rechtsmedizin der Uni Zürich bewertet den Schweizer Anteil als “überraschend hoch”. Gemessen an allen 3000 untersuchten Fällen liegt die Schweiz mit 52 Prozent Sterbehilfe-Entscheidungen an der Spitze.

Die so genannte “passive Sterbehilfe” wird laut der Studie in der Schweiz überdurchschnittlich oft angewandt, nämlich in 28% der untersuchten Todesfälle. Bei der legalen passiven Sterbehilfe wird auf lebenserhaltende Massnahmen verzichtet.

Bei der zweithäufigsten Sterbehilfeform, der “indirekten aktiven Sterbehilfe” liegt die Schweiz im Mittelfeld (22,1%). Dabei wird mit Einsatz von starken Medikamenten ein früherer Tod in Kauf genommen.

“Suizidhilfe” nur in der Schweiz

Die passive und die indirekte aktive Sterbehilfe sind in allen untersuchten Ländern legal. Nur in der Schweiz gibt es die “Suizidhilfe”. Sie wird von Sterbehilfeorganisationen wie Exit oder Dignitas ausgeübt, die ein tödliches Medikament bereitstellen, das der Patient selbst einnimmt.

Hochgerechnet auf die Gesamtbevölkerung ergibt dies 240 Fälle von Suizidbeihilfe pro Jahr. Die Forscher begründen die Sonderrolle der Schweiz durch die weite Verbreitung der Sterbehilfe-Organisationen “Exit” und “Pro Dignitas”.

Aber auch die nicht legale, aktive Sterbehilfe ist in der Schweiz an der Tagesordnung. Ärzte verabreichen jährlich etwa 400 Patienten (0,7%) tödlich wirkende Medikamente. Damit rangiert die aktive Sterbehilfe noch vor der Suizidbeihilfe.

Vergleichsbasis

Die Studie wurde in der Schweiz an der Universität Zürich vom Institut für Sozial- und Präventivmedizin zusammen mit dem Institut für Rechtsmedizin durchgeführt. Sie erlaubt erstmals einen repräsentativen internationalen Vergleich zwischen verschiedenen Formen von Sterbehilfe.

In der Schweiz wurden bei 5000 Todesfällen in strikt anonymisierter Form die Ärzte und Ärztinnen befragt, die den Totenschein ausgestellt hatten. Die Antwortquote betrug 67%. Neben der Schweiz wurde die Studie in Belgien, Dänemark, Holland, Italien und Schweden durchgeführt.

Der Bund soll Lücken schliessen

Der Bundesrat soll Gesetzeslücken im Bereich der Sterbehilfe schliessen und die schmerzlindernde (palliative) Medizin fördern. Eine entsprechende Motion der ständerätlichen Rechtskommission iwurde am Mittwoch von der kleinen Kammer oppositionslos überwiesen.

Eine gleich lautende Motion des Aargauer CVP-Nationalrats Guido Zäch wurde gemäss Antrag der Kommission als Postulat überwiesen. Diese war inhaltlich mit dem Vorstoss der Kommission identisch, verlangte jedoch, dass die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) als Massstab zu gelten hätten.

swissinfo und Agenturen

Direkte aktive Sterbehilfe: Gezielte Tötung zur Verkürzung der Leiden. Sie gilt heute, unabhängig vom Motiv des Sterbehelfers, als Tötung auf Verlangen und ist strafbar, auch wenn der Patient dem Sterben nahe ist und den Tod wünscht. Gilt weltweit.

Indirekte aktive Sterbehilfe: Einsatz von Mitteln zur Linderung von Leiden, die als Nebenwirkung die Lebensdauer vermindern können. Diese Art der Sterbehilfe gilt grundsätzlich als erlaubt.

Passive Sterbehilfe: Verzicht auf die Aufnahme oder den Abbruch von lebenserhaltenden Massnahmen wie Nahrungszufuhr, Bluttransfusionen oder Medikamentenstopp. Sie wird als erlaubt angesehen und auch praktiziert.

Beihilfe zum Suizid: Nur strafbar, wenn sie jemand aus selbstsüchtigen Beweggründen gewährt. Sie gilt nach den Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) allerdings nicht als Bestandteil der ärztlichen Tätigkeit. Diese Beihilfe wird von Sterbehilfeorganisationen wie Exit oder Dignitas geleistet.

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