Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Veranstalter schuldig

swissinfo.ch

Bedingte Gefängnisstrafen im Canyoning-Prozess in Interlaken: Der Richter hat die sechs Chefs von Adventure World der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen.

Die drei Verwaltungsräte erhielten bedingte Gefängnisstrafen von 5 Monaten, zudem Bussen von 7500 Franken. Der General Manager erhält ebenfalls 5 Monate bedingt und 5000 Franken Busse, dessen Stellvertreter 4 Monate und 4000 Franken Busse.

Der Lead Guide, der am Unglückstag für die Durchführung der Canyoning-Trips verantwortlich gewesen war, wurde zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 3 Monaten und 4000 Franken Busse verurteilt. Die Strafen liegen leicht unter den Anträgen des Staatsanwalts. Die Verteidigung hatte Freispruch für alle Beschuldigten verlangt.

Sicherheit ist Chefsache

Das Unglück sei von der Spitze des Unternehmens ausgegangen, sagte Einzelrichter Thomas Zbinden bei der Urteils-Verkündung am Dienstagabend. Die drei Verwaltungsräte von Adventure World hätten ihre Sorgfaltspflicht verletzt, weil sie kein ausreichendes Sicherheits-Konzept erstellten.

Zwar könne ein Chef die Sicherheit an seine Untergebenen delegieren. Aber was die Verantwortlichkeit betreffe, so bleibe “Sicherheit doch immer Chefsache”.

Adventure World hätte vor Aufnahme des Canyoning-Betriebs 1994 Hydrologen und Meteorologen beiziehen müssen, um den Saxetbach zu analysieren. Diese hätten das grosse Einzugsgebiet des Bachs erkannt. Dann wäre man auch gewarnt gewesen, dass Regen auf den Saxetbach extremen Einfluss haben kann.

Unter diesem Blickwinkel gesehen, stimme die Behauptung der Verteidigung nicht, die Flutwelle sei nach damaligem Wissensstand nicht voraussehbar gewesen.

Ungenügende Ausbildung

Mit diesen Argumenten kommt der Richter zum Schluss, dass auch das Sicherheits-Dispositiv mangelhaft gewesen sei. Den Guides hätte man grundsätzlich verbieten müssen, bei Gewitter zu starten. Klar sei auch, dass die Ausbildung der Guides in Wetterkunde “sicher nicht zentral gewesen” sei.

Auch die zwei General Manager und der Lead Guide hätten sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, als sie am Nachmittag des 27. Juli 1999 den letzten Trip nicht abbrachen. Das Gewitter sei am Unglückstag von den Wetterprognosen angekündigt gewesen, alle anderen Behauptungen der Verteidigung seien “Wortklauberei”.

Freigesprochen wurden die Guides, die das Unglück im plötzlich angeschwollenen Bach überlebt hatten. Sie hätten ihrem Pflichtenheft gemäss gehandelt und seien nicht verantwortlich zu machen dafür, dass die Firma der Sicherheit zu wenig Bedeutung beimass. Auch dass sie mangelhaft ausgebildet waren, sei nicht ihr Fehler, sondern der ihrer Chefs.

Ungewöhnlicher Prozess

Aufgabe des Prozesses sei nicht eine grundsätzliche Bewertung des Canyoning und anderer Outdoor-Sportarten gewesen, unterstrich Einzelrichter Thomas Zbinden. Aus der Katastrophe die notwendigen Lehren für die Zukunft zu ziehen, sei Sache der Politik.

Staatsanwalt: ein insgesamt ausgeglichenes Urteil

Verteidiger Franz Müller hatte für alle acht Angeklagten Freisprüche verlangt. Er attestierte dem Urteil, dass es unter den Annahmen des Richters in sich logisch und angemessen sei. Ob die Verteidigung diese Annahmen akzeptiert – und damit auf eine Appellation verzichtet -, entscheide sich nach der schriftlichen Urteilseröffnung.

Die Angeklagten haben die Urteilseröffnung gefasst entgegen genommen. Sie zogen sich sofort nach dem Richterspruch zurück und gaben keine Erklärungen ab.

Der Staatsanwalt, der Haftstrafen zwischen fünf und zehn Monaten für alle acht Angeklagten gefordert hatte, zeigte sich in einer ersten Reaktion dennoch zufrieden und sprach von einem insgesamt ausgeglichenen Urteil.

Die Freisprüche im Falle der beiden Guides seien insofern nachvollziehbar, als der Richter auf die fehlende Ausbildung hingewiesen habe. Wichtig sei, dass es zu Schuldsprüchen in dem Prozess gekommen sei. Über den Weiterzug des Urteils will der Ankläger erst später entscheiden.

Schuldige wurden schuldig gesprochen

Die Familien und Freunde der jungen Opfer der Tragödie begrüssten das Urteil in ersten Stellungnahmen.

“Wir sind sehr glücklich. Jene, die wir für schuldig gehalten haben, wurden schuldig gesprochen”, sagte Bronwyn Smith aus Adelaide in Australien, deren 19-jährige Tochter Briana im Juli 1999 im Saxetbach ums Leben gekommen war. Die zwei jungen Führer seien bis über ihre Köpfe dringesteckt, sagte sie zum Freispruch für die beiden Guides, die das Unglück im Bach überlebt hatten.

“Ich denke, der Richter hat sich an die wahren Fakten des Falls gehalten”, fügte Bruce Tout hinzu. Der Richter habe die richtigen Leute für den Tod seines 28-jährigen Sohns Warwick zur Rechenschaft gezogen, sagte der Australier.

Mehrere Personen unterstrichen, dass die Schweizer Regierung geeignete Massnahmen ergreifen müsse, um Canyoning in der Schweiz zu einem ungefährlichen Vergnügen zu machen.

Der siebentägige Prozess in Interlaken war von zahlreichen Medienschaffenden sowie von Angehörigen der jungen Opfer aus dem Ausland verfolgt worden. 14 von ihnen stammten aus Australien, je zwei aus Grossbritannien, Südafrika und der Schweiz und eines aus Neuseeland. Eine der Familien trat auch als Privatklägerin auf.

swissinfo und Agenturen

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft