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Yukos-Konten bleiben vorerst gesperrt

Wo das schwarze Gold fliesst: Yukos-Ölfeld in Sibirien. Keystone

Russland erhält im Fall Yukos von der Schweiz vorerst keine Rechtshilfe. Das Bundesgericht hiess Rekurse gegen die Herausgabe von Dokumenten teilweise gut.

Von den ursprünglichen 6,2 Mrd. Franken, welche die Yukos-Bosse auf Schweizer Banken abgezweigt hatten, sind nur noch einige Millionen dort deponiert.

Die Schiedssprüche der Bundesrichter in Lausanne vom Montag bedeuten vor allem eines: Die Verwicklung der Schweiz in den russischen Fall Yukos hält weiter an. Und sie ist nicht einfacher geworden.

Zur Erinnerung: Es geht in der Affäre darum, dass der russische Staat den privatisierten und lukrativen Ölkonzern Yukos wieder unter seine Kontrolle bringen wollte. Mit der Inhaftierung und Verurteilung des Ex-Yukos-Bosses Michail Chodorkowski konnte der russische Präsident Wladimir Putin zudem auch einen künftigen potenziellen politischen Widersacher ausschalten.

Der Ölmagnat Chodorkowski, der reichste Mann Russlands, war 2005 in einem umstrittenen Prozess wegen Betrugs, Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu einer achtjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Chodorkowski ging darauf beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Berufung, die noch hängig ist.

Riesige Summe

Auf Grund eines Rechtshilfegesuchs der russischen Regierung waren in der Schweiz im März 2004 Yukos-Bankkonten mit umgerechnet rund 6,2 Mrd. Franken vorsorglich blockiert worden. Das war die grösste je in einem Rechtshilfe-Verfahren blockierte Summe.

Im Juni 2004 hiess das Bundesgericht einzelne Beschwerden von Yukos-Anwälten gut und gab mehrere Milliarden wieder frei. Begründet wurde dies mit Mängeln im russischen Rechtshilfegesuch sowie mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip. Nach Darstellung der Yukos-Muttergesellschaft GML – der früheren Menatep-Gruppe – blieben rund 125 Mio. Dollar gesperrt.

Gesuche ohne Ende

Die Rechtshilfe-Ersuchen gingen aber weiter: Bisher hat die russische Generalstaatsanwaltschaft ihr ursprüngliches Gesuch rund 20 Mal ergänzt. Am 14. Juli 2005 wollte die Bundesanwaltschaft 80 Ordner an Russland aushändigen. Diese enthalten Dokumente von Firmen und Banken, die mit Jukos im Zusammenhang stehen.

Die betroffenen Firmen erhoben beim Bundesgericht Einspruch gegen die Übergabe der Unterlagen. Dieser wurde nun durch drei am Montag veröffentlichte Urteile teilweise gutgeheissen. Die Bankkonten – laut den Urteilen geht es noch um mindestens 48 Mio. Dollar – bleiben bis zum definitiven Rechtshilfe-Entscheid gesperrt.

Unvollständig

Das Bundesgericht verweist auch auf verschiedene Mängel und Lücken im russischen Gesuch. Dieses machte den Anschein einer nicht enden wollenden Suche nach Beweisen, zu der die Schweiz keine Handhabe bieten dürfe.

Die Lausanner Richter werfen auch die Frage auf, ob der Rechtshilfe-Vollzug mit den in Russland gefällten Urteilen gegen Chodorkowski nicht überflüssig geworden ist. Die Bundesanwaltschaft müsse Übersetzungen dieser Urteile sowie Präzisierungen zu weiteren Beschuldigten anfordern.

Noch nicht beurteilt hat das Bundesgericht den Einwand der Betroffenen, dass es in Russland um eine politisch motivierte Verfolgung der Beschuldigten gehe. Die Bundesanwaltschaft hatte nach Konsultation mit dem Schweizerischen Justiz- und dem Aussenministerium zusätzliche Garantien Russlands für ein faires und menschenrechtskonformes Verfahren angefordert und diese im vergangenen Juli auch erhalten.

Laut Bundesgericht sind diese Zusicherungen aber mit Vorsicht zu geniessen. So könne die Kritik des Europarats am Yukos-Verfahren nicht vernachlässigt werden, auch wenn ein Urteil des von den Beschuldigten angerufenen Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte noch ausstehe.

swissinfo und Agenturen

Die Schweiz hat im März 2004 insgesamt 6,2 Mrd. Franken blockiert, die der russische Ölmagnat und Yukos-Boss Chodorkowski auf Schweizer Bankkonten deponiert hatte.

Der grösste Teil davon wurde Russland im Juni 2004 im Rahmen eines Rechtshilfe-Verfahrens zurück gegeben.

Am Montag hat das Schweizer Bundesgericht in Lausanne eine neuerliche Rechtshilfe abgelehnt. Dabei geht es noch um den Rest, der auf Schweizer Banken eingefroren ist.

Das Bundesgericht in Lausanne ist die oberste Gerichtsinstanz in der Schweiz.
Es entscheidet meist in Fällen von Rekursen, die gegen Urteile von kantonalen Gerichten erhoben worden sind.
Das Bundesgericht fungiert auch als Kontroll-Instanz über Entscheide des Bundes und der Kantone.

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