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Zuchthaus für Ex-Botschafter Friederich

Der Ex-Diplomat Peter Friederich (Mitte) soll für dreieinhalb Jahre ins Zuchthaus. Keystone

Der ehemalige Schweizer Botschafter in Luxemburg, Peter Friederich, ist vom Bundesstraf-Gericht zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt worden.

Die Richter in Bellinzona sahen die Vorwürfe der Geldwäscherei, der Veruntreuung, der Gläubigerschädigung sowie der Urkundenfälschung als erwiesen an.

Das Gericht befand den ehemaligen Schweizer Botschafter in Luxemburg im Hauptanklagepunkt der qualifizierten Geldwäscherei für schuldig. Auch bei den Anklagepunkten der Gläubigerschädigung sowie der Urkundenfälschung sahen die Richter die Schuld des Angeklagten als erwiesen an.

Als erwiesen erachteten die Richter auch Friederichs Schuld im Zusammenhang mit seinen Anlagegeschäften. Hier sei der Tatbestand der einfachen Veruntreuung erfüllt.

Vom Vorwurf der Mitgliedschaft beziehungsweise der Unterstützung einer kriminellen Organisation wurde der ehemalige Schweizer Botschafter in Luxemburg hingegen freigesprochen.

Milderes Strafmass

Bei der Strafzumessung fällt gemäss Strafkammerpräsident Bernard Bertossa ins Gewicht, dass Friederich keine Reue gezeigt und das Vertrauen in seine Stellung als Botschafter missbraucht hat.

Wie Bertossa bei der Urteilsverkündung am Montagnachmittag äusserte, ist zwar nicht erwiesen, dass Friederich von der illegalen Herkunft der Gelder wusste. Indessen hätten ihm Zweifel kommen müssen. Eine andere Erklärung als ein krimineller Ursprung sei nicht möglich gewesen.

Der stellvertretende Bundesanwalt Claude Nicati hatte für Friederich eine Zuchthausstrafe von sechs Jahren gefordert. Friederichs Verteidiger plädierte auf Freispruch. Der Prozess gegen Friederich hatte am 9. Mai begonnen.

Der frühere Diplomat hat nun 30 Tage Zeit, gegen das Urteil beim
Bundesgericht eine Nichtigkeitsbeschwerde einzulegen.

Drogengelder

Friederich hatte in der zweiten Jahreshälfte 2001 von einer kolumbianisch-spanischen Drogenbande knapp 2,4 Millionen Franken entgegengenommen und diese Gelder auf verschiedene Banken verschoben.

Die dafür kassierte Provision von 134’000 Franken gab der in spanischen Drogenhändlerkreisen auch “El Embajador” genannte Friederich zur Rückzahlung von Schulden und Zinsen aus.

Geld-Entgegennahme nicht bestritten

Friederich hatte im Verlaufe des vom vergangenen 9. bis 18. Mai dauernden Prozesses vor dem Bundesstrafgericht die Entgegennahme des Geldes nie bestritten. Er hatte jedoch geltend gemacht, dass er nicht gewusst habe, dass es sich um eine international operierende Drogenbande gehandelt habe.

Der ehemalige Diplomat war am 8. Juli 2002 verhaftet und bis zum 14. August 2002 in Untersuchunghaft gesetzt worden.

Wenige Tage später wurde er von seinem Posten als Missionschef in Luxemburg abberufen. Friederich, der inzwischen auch Privatkonkurs angemeldet hat, muss einen Drittel seiner monatlichen Pension von 10’500 Franken dem Konkursamt abliefern.

swissinfo und Agenturen

1971: Peter Friederich tritt in den diplomatischen Dienst des Auissenministeriums ein.
1999: Ernennung zum Botschafter in Luxemburg nachdem er die Schweiz in Vietnam und Kuba repräsentiert hatte.
Juli 2002: Der Diplomat wird in Bern unter dem Vorwurf der Geldwäscherei verhaftet.
August 2002: Nach 38 Tagen Untersuchungshaft wird Friederich aus der Haft entlassen. Er wird von allen Funktionen dispensiert und vorzeitig pensioniert.
Mai 2005: der Prozess beginnt.
6. Juni 2005: Peter Friederich wird zu 3 Jahren und 6 Monaten Zuchthaus verurteilt.

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