Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Legalisieren oder verbieten?

Thema der nächsten Abstimmungen ist der Schwangerschafts-Abbruch beziehungsweise dessen Regelung. swissinfo.ch

Eine Abstimmungs-Vorschau auf zwei gegensätzliche Vorlagen: Die Fristenregelung, welche einen Abbruch innert der ersten 12 Wochen erlaubt, und das Abtreibungsverbot.

Jährlich werden in der Schweiz rund 12’000 Schwangerschaften abgebrochen, obwohl es per Gesetz verboten ist. Nun liegen zwei Vorlagen zur Abstimmung vor: Die Fristenregelung will einen Schwangerschafts-Abbruch innert der ersten 12 Wochen erlauben, wenn sich die Mutter in einer Notlage befindet.

Die Volksinitiative “für Mutter und Kind – für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not” will ein striktes Abtreibungsverbot – auch nach einer Vergewaltigung. Ausnahme: Die Frau gerät durch die Schwangerschaft in eine “körperlich begründete Lebensgefahr”.

Die heutige Realität

Laut Artikel 118 und 119 des Schweizer Strafgesetzbuches ist eine Abtreibung strafbar. Ausnahmen sind: Lebensgefahr und Gefahr einer dauernden schweren gesundheitlichen Schädigung für die werdende Mutter. Dies wird als “medizinische Indikationenlösung” bezeichnet. Zudem muss die Frau dem Abbruch schriftlich zustimmen und zwei Ärzte müssen ein Gutachten verfassen – eines davon ein psychologisches.

Das Gesetz ist 60 Jahre alt und stellt die körperliche Gesundheit ins Zentrum. Heute wird das Gesetz liberaler ausgelegt; seit 1988 wurde niemand mehr verurteilt. Zudem wird “Gesundheit” in der Schweiz seit geraumer Zeit gemäss der Weltgesundheits-Organisation WHO definiert: Demnach ist sie Zustand völligen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens.

So kann eine Frau nach einer Vergewaltigung nicht gezwungen werden, das Kind auszutragen. Wenn die Erziehung des Kindes – auch aus finanziellen Mitteln – nicht möglich ist, kann heute abgetrieben werden. Dies wird als soziale Indikationenlösung bezeichnet.

Doch wird das Strafgesetz von Kanton zu Kanton unterschiedlich ausgelegt, was zu so genanntem “Abtreibungs-Tourismus” führt. Denn in den katholischen, ländlichen Kantonen der Innerschweiz ist es für Frauen schwierig bis unmöglich, eine Schwangerschaft abzubrechen.

Nicht das erste Mal…

Abstimmungen zum Thema Schwangerschafts-Abbruch hat es in der Schweiz schon mehrere gegeben. Eine Fristenregelung, damals “Fristenlösung” genannt, wurde 1977 vom Volk knapp abgelehnt. Nein sagten vor allem Frauen und Katholiken.

1985 verwarf das Schweizer Stimmvolk die von strikten Abtreibungsgegnern lancierte Initiative “Ja zum Leben” mit 69% Nein-Stimmen. Nun kommt es zu einer eigentlichen Wiederholung der beiden Volksabstimmungen.

Bei den beiden Abstimmungsvorlagen vom 2. Juni handelt es sich um Vorlagen unterschiedlicher Normenstufe. Kommt es zu einem doppelten Ja, so würde die Initiative gelten, da sie die Verfassung ändert.

Blick über die Grenzen

Europaweit ist der Schwangerschafts-Abbruch unterschiedlich geregelt. In Irland, Portugal und Polen ist er nur zur Rettung des Lebens der Frau erlaubt. De jure gehört auch die Schweiz zu diesen Staaten.

In Finnland und England ist ein Schwangerschafts-Abbruch auch aus sozialen Gründen erlaubt. Am weitesten verbreitet ist in Europa jedoch die Fristenregelung. Dies ist in Deutschland der Fall, in Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Ungarn, Italien, Norwegen, Holland, Schweden und in der Tschechischen Republik. Auch die USA kennen eine Fristenregelung. Die Länder unterscheiden sich einzig in den Details.

Rebecca Vermot

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft