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Liberalisierung des Schwangerschafts-Abbruchs

Vor einem Abbruch muss die Frau eine Notlage geltend machen und ein ausführliches Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt führen. Keystone

Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wollen die Abtreibung legalisieren. Sie stimmen der Fristenregelung zu, die einen Abbruch in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft erlaubt. Die Volks-Initiative für ein Abtreibungs-Verbot bleibt chancenlos.

Deutlich wie selten präsentiert sich die Hochrechnung des SRG-Rechenzentrums: 70% sagen Ja zur Fristenregelung, mit 80%-Nein-Stimmen wird die Volks-Initiative, welche ein Abtreibungs-Verbot forderte, verworfen.

Gemäss den bisherigen Ergebnissen sind sich bis anhin die Kantone einig – einzig der Halbkanton Appenzell Innerrhoden und der Kanton Wallis sagen Nein zur Fristenregelung. (Die restriktive Initiative “für Mutter und Kind” wird jedoch ebenfalls abgelehnt.) Im (ebenfalls ländlichen und katholischen) Kanton Uri ist die Zustimmung zur Fristenregelung knapp ausgefallen.

Entkriminalisierung

Mit dem Ja zur Fristenregelung werden die Gesetzes-Bestimmungen der Realität angepasst: Jährlich werden in der Schweiz rund 12’000 Schwangerschaften abgetrieben – seit 1988 de facto ohne Bestrafung der Frau oder der Medizinpersonen.

Die Fristenregelung erlaubt nun einen Schwangerschafts-Abbruch innert der ersten 12 Wochen, wenn sich die Mutter in einer Notlage befindet. Vor dem Abbruch muss jedoch ein Arzt oder eine Ärztin ein eingehendes Gespräch mit der Frau führen und sie auf Beratungs- und Hilfsstellen aufmerksam machen.

Übrigens: Einen ersten Vorschlag einer Fristenregelung lehnten die Stimmenden 1977 noch knapp ab. Nein sagten damals vor allem die Frauen und die katholischen Landesteile. Nun – 25 Jahre später – haben sich die Meinungen verschoben.

Initiative “für Mutter und Kind” abgelehnt

Die Volks-Initiative “für Mutter und Kind” wollte die Weichen in der Abtreibungsfrage ganz anders stellen: Vorgesehen war ein faktisches Abtreibungs-Verbot – auch nach einer Vergewaltigung. Nur bei akuter körperlicher Lebensgefahr der Mutter sollte ein Schwangerschafts-Abbruch erlaubt sein.

Von dieser strikten Regelung wollen die Stimmenden allerdings nichts wissen: Die Volks-Initiative hatte an der Urne keine Chance.

Gesellschaftlicher Konsens

Ein so deutliches Resultat kommt für beide Lager eher überraschend. Barbara Haering, SP-Nationalrätin und Initiantin der Fristenregelung, ist froh. Bei gesellschaftspolitisch so umstrittenen und tief gehenden Fragen sei ein klarer gesellschaftlicher Konsens wichtig, sagte Haering.

Bei den aktuellen Entscheiden gehe es um mehr, als um eine Anpassung der Gesetze an die Praxis, betonte Annemarie Rey, die sich seit Jahrzehnten für eine Entkriminalisierung des Schwangerschafts-Abbruches einsetzt, gegenüber SR DRS. Nun werde “von Gesetzes wegen das Selbstbestimmungs-Recht der Frauen anerkannt”.

Abtreibungsfrage weiter auf der Agenda?

Die Christlich-Demokratische Volkspartei (CVP) hätte lieber eine obligatorische, unabhängige Beratung gewollt – sie erlitt mit ihrer Nein-Parole zur Fristenregelung nun aber Schiffbruch. Die Forderung nach einer obligatorischen Beratung lässt die CVP nun fallen. “Das Resultat befriedigt uns nicht, wir werden den Volksentscheid jedoch akzeptieren”, sagte Parteipräsident Philipp Stähelin.

Die Initianten der Volksinitiative “für Mutter und Kind” wollen sich weiterhin für das ungeborene Leben einsetzen. Zwar werde man nicht gerade wieder eine gleichlautende Volksinitiative lancieren, sagte Barbara Göpfert vom Initiativ-Komitee. Doch sie betonte gegenüber SR DRS: “Wir werden dranbleiben und alles unternehmen, was den Lebensschutz des ungeborenen Kindes schützt”.

Ein Blick über die Grenzen

Die Fristenregelung, welche nun auch in der Schweiz beschlossen ist, ist in europäischen Ländern sehr verbreitet: Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Ungarn, Italien, Norwegen, Holland und Schweden regeln den Schwangerschafts-Abbruch ähnlich.

Eva Herrmann

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