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Liechtenstein holt die Schweiz nach Europa

Trotz hoher Burg-Mauern in Vaduz ist Liechtenstein Europa näher als die Schweiz. www.liv.li/Presse- und Informationsamt Vaduz

Das Fürstentum ist seit zehn Jahren Teil des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Die Bilanz ist bisher positiv.

Seit Jahresanfang gelten zwischen der Schweiz und Liechtenstein neue Regeln im Personenverkehr.

Seit dem 1. Januar sind in Liechtenstein schweizerische Staatsangehörige in ausländerrechtlichen Fragen den EWR-Bürgern gleichgestellt. Verschiedene Ausnahmen regeln die beiden Staaten in einem Sonderprotokoll. Die Schweiz gewährt den liechtensteinischen Staatsangehörigen die volle Freizügigkeit; sie können sich unbeschränkt in der Schweiz niederlassen.

Für den Zuzug von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern nach Liechtenstein entscheidet die Regierung in Vaduz direkt. Angehörige von EWR-Staaten können mittels Verlosung eine Aufenthaltsbewilligung erlangen.

Kein Anspruch auf Aufenthalt bei Konkubinat

Schweizerische Staatsangehörige geniessen in Liechtenstein dieselben Rechte wie die Angehörigen der EWR-Staaten. Dazu gehören das Recht des Familiennachzugs, das Recht des Verbleibs in Liechtenstein, die Möglichkeit des Nachzugs eines Lebenspartners und das Recht in Liechtenstein Dienstleistungen zu erbringen.

Die Regierung ermöglicht das Zusammenleben ohne Trauschein unter gewissen Voraussetzungen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltsbewilligung.

Teilzeitarbeit ermöglicht

Neu können Bürger aus EWR-Staaten oder der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung auch bei einer Teilzeitanstellung von mindestens 80 Prozent erhalten. Bisher war die Aufenthaltsbewilligung an die Vollzeitbeschäftigung gebunden.

Die Zuzugsberechtigung für schweizerische Staatsangehörige nach Liechtenstein bleibt auch bei der neuen Regelung beschränkt. Liechtenstein macht für die restriktive Praxis den hohen Zuwanderungsdruck geltend.

Bevölkerungsdruck und freies Ermessen

Im Fürstentum ist die Einwohnerzahl in den vergangenen fünfzig Jahren von 13’750 auf 33’000 gestiegen. 3’653 Schweizer Bürgerinnen und Bürger haben in Liechtenstein eine Aufenthaltsbewilligung. In der Schweiz sind 1617 Liechtensteiner ansässig.

Vaduz vergibt Aufenthaltsbewilligungen wie bisher nach freiem Ermessen, unter Berücksichtigung der Wettbewerbsneutralität und wenn die Grenzgängertätigkeit nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Familiennachzug vereinfacht

Staatsangehörige aus Ländern ausserhalb des EWR und der Schweiz können neu sofort ihre Familienangehörigen nachziehen, wenn sie eine Aufenthaltsbewilligung zur Erwerbstätigkeit erhalten haben. Bislang war der Nachzug erst nach einer Frist von vier Jahren ermöglich.

Vaduz hat diese Regelung getroffen, damit in der Schweiz und im EWR nicht rekrutierbare Spezialisten, leitende Angestellte und Geschäftsführer nach Liechtenstein kommen können.

Quadratur des Kreises geschafft

Neu hat Liechtenstein Rechtsvorschriften zur Integration in die Personenverkehrsordnung aufgenommen. Die Regierung in Vaduz vermittelt den Ausländerinnen und Ausländern, dass sie als ganze Persönlichkeiten und nicht nur als Arbeitskräfte geschätzt werden.

Liechtenstein bereut seinen Schritt nach Brüssel nicht. Michael Hilti, der Präsident der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer, zog anlässlich einer Veranstaltung am Europa Institut der Universität Zürich eine positive Bilanz. Liechtenstein sei mit dem EWR-Beitritt die Quadratur des Kreises gelungen.

Das Fürstentum habe das Ja zu Europa und zum EWR unabhängig von der Schweiz gegeben. Trotz des Neins der Schweiz zum EWR, sei es Liechtenstein gelungen, das Zollabkommen und die enge Partnerschaft mit den Eidgenossen weiter zu pflegen.

swissinfo, Erwin Dettling, Zürich

Liechtenstein:
Fläche: 160 km2
Hauptort: Vaduz
Einwohner: 34’000
Währung: Schweizer Franken
Nachbarstaaten: Schweiz, Österreich
Amtssprache: Deutsch
Staatsfeiertag: 15. August
Staatsform: konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage
Staatsoberhaupt: Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein
Regierungschef: Otmar Hasler

Liechtenstein trat 1995 dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bei.

Das Fürstentum zieht eine positive Bilanz.

Die Schweiz hatte den Beitritt zum EWR 1992 in einer Volksabstimmung verworfen.

Seit dem 1. Januar gelten zwischen der Schweiz und Liechtenstein neue Regeln im Personenverkehr.

Die Schweizer sind den Bürgern aus EWR-Ländern gleich gestellt.

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