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Mildere Strafen für Cuomo und Verda

Der mutmassliche Zigaretten-Schmuggler Cuomo kann früher als erwartet wieder in die Schweiz einreisen. Keystone Archive

Der Tessiner Kassationshof hat am Donnerstag die Urteile im "Ticinogate"-Prozess vom vergangenen Juni herabgesetzt.

Der Korruptions-Prozess gegen den mutmasslichen italienischen Zigaretten-Schmuggler Gerardo Cuomo und den damaligen Tessiner Richter Franco Verda hatte für grosses Aufsehen gesorgt.

Nun wies das Kassationsgericht in Lugano einen Rekurs Cuomos teilweise gut. Das Strafmass für Cuomo wurde von 10 auf 7 Monate bedingt gemildert. Zudem wurde der für 5 Jahre verfügte unbedingte Landesverweis in einen auf zwei Jahre bedingten Landesverweis umgewandelt. Das Strafmass für Verda wurde um 2 auf 16 Monate bedingt heruntergesetzt.

Formfehler im ersten Prozess

Cuomo hatte seine Beschwerde mit Formfehlern begründet. Das Kassationsgericht teilte nun die Ansicht von Cuomos Verteidigung, wonach Cuomos Fehlverhalten sich nur bis zum 14. Juni 1999 erstreckt hatte. Die Erstinstanz war von einer Zeitspanne bis August desselben Jahres ausgegangen.

Das Strafgericht hatte Cuomo im Juni 2001 wegen Beihilfe zu passiver Bestechung verurteilt. Der mit Cuomo befreundete frühere Tessiner Gerichtspräsident Franco Verda war im gleichen Prozess wegen passiver Bestechung und Verstössen gegen das Amtsgeheimnis zu 18 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt worden.

Verda hatte auf eine Einsprache verzichtet. Weil das Kassationsgericht aber Cuomos Rekurs teilweise guthiess, wurde auch Verdas Strafmass auf 16 Monate Gefängnis bedingt reduziert.

Auf Cuomo wartet ein weiterer Prozess

Cuomos Anwalt hatte ferner noch Formfehler geltend gemacht, auf die das Kassationsgericht jedoch nicht einging. Ebenso abgelehnt wurde die Forderung nach einem kompletten Freispruch.

Wichtiger dürfte für Cuomo jedoch die bedingte Aufhebung des Landesverweises sein. Die Bewährungsfrist dauert 2 Jahre. Der an Magenkrebs erkrankte Cuomo erklärte, dass er dringend auf ärztliche Behandlung in der Schweiz angewiesen sei.

Der mutmassliche Zigarettenschmuggler war nach dem neuntägigen Prozess im vergangenen Juni an Italien ausgeliefert worden. In Bari muss er sich nun vor Gericht wegen mutmasslicher Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung verantworten.

swissinfo und Agenturen

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