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Minarett-Verbot: Strassburg spielt Ball zurück

Protest-Minarett nach der Abstimmung auf einem Kamin im Industriegebiet Bussigny bei Lausanne. Keystone

Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweizer Regierung aufgefordert, zu den Fragen der Zulässigkeit und Begründetheit der Anti-Minarett-Initiative Stellung zu nehmen.

Die Parteien würden nun eingeladen, zur Zulässigkeit und Begründetheit der jeweiligen Beschwerde Stellung zu nehmen, heisst in einer Mitteilung des EGMR. Mit der Zustellung sei noch keine Entscheidung über die Zulässigkeit der Beschwerden getroffen.

Damit erwies sich eine Äusserung von Ridha Ajmi als falsch. Der Genfer Anwalt der muslimischen Organisationen, die Mitte Dezember an die Menschenrechtsinstanz gelangt waren, hatte am Donnerstagabend erklärt. das Gericht habe einen der sechs Rekurse, die nach der Abstimmung vom 29. November 2009 eingereicht wurden, als formal zulässig befunden.

Die Rekurse stammen von der Muslimischen Liga Schweiz, der Stiftung Muslimische Gemeinschaft Genf, der Kulturellen Vereinigung der Muslime in Neuenburg und der Genfer Vereinigung der Muslime. Sie wollen die Vereinbarkeit des Abstimmungsresultats mit der Europäischen Menschrechtskonvention überprüfen lassen.

Die Befürworter der Initiative für ein Minarett-Verbot hätten bei der Bevölkerung Ängste geweckt, die nichts mit den Muslimen in der Schweiz zu tun hätten, argumentieren sie.

swissinfo.ch und Agenturen

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