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Mörder von Höngg muss 17 Jahre ins Gefängnis

Der 23-Jährige, der im November 2007 eine ihm völlig unbekannte junge Frau in Zürich-Höngg mit dem Sturmgewehr erschossen hat, wurde wegen Mordes zu 17 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Zudem wurde eine stationäre Massnahme angeordnet.

Ob der Verurteilte doch noch verwahrt wird, hängt vom Erfolg der Therapie ab. Der Gerichtsgutachter erkannte bei ihm eine schwere Persönlichkeitsstörung.

Nach dem Abtreten in der Rekrutenschule fuhr der damals 21-Jährige am 23. November 2007 nach Hause. Noch im Tarnanzug und mit Kampfstiefeln nahm er sein Armee-Sturmgewehr und ging in die Nähe der Bushaltestelle Hönggerberg. Dort sass die 16-Jährige mit ihrem Freund auf der Bank. Der Verurteilte nahm sie ins Visier und erschoss sie mit einer Patrone, die er im Militär entwendet hatte.

Laut dem Staatsanwalt hatte der junge Mann die Tat mit “aussergewöhnlicher Gefühlskälte”, einer “Geringschätzung des Lebens sondergleichen” und “besonders ausgeprägter Hinterhältigkeit” verübt.

Der Verurteilte muss der Familie des Opfers Genugtuungszahlungen von insgesamt 250’000 Franken entrichten. Der Freund des Opfers erhält eine Genugtuung von 9000 Franken.

Das Strafmass von 17 Jahren erklärte das Gericht mit einer leichten Verminderung der Schuldfähigkeit. Zudem wurden das Geständnis und das gute Verhalten im Strafvollzug berücksichtigt.

swissinfo.ch und Agenturen

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