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Nationalrat will allgemeine Steueramnestie

Gegen den Willen der Regierung will die grosse Kammer nach 35 Jahren wieder eine allgemeine Steueramnestie für die Schweiz.

Bis zu einem definitiven Entscheid dürfte es allerdings noch einige Jahre dauern.

Das Thema Steueramnestie ist rund um die Schweiz in diversen Ländern aktuell: Deutschland und Belgien (ab 2004), Italien, Österreich und Irland haben in den letzten Jahren eine Steueramnestie gewährt. Auch in Frankreich wird die Frage gegenwärtig diskutiert.

Vorprüfung genehmigt

Die grosse Kammer des Schweizer Parlaments, der Nationalrat, will es nun reumütigen Steuerhinterziehern ebenfalls ermöglichen, reinen Tisch zu machen. Er hat am Montag einer allgemeinen Steueramnestie grundsätzlich zugestimmt.

Zwei entsprechende Initiativen der liberalen alt Nationalrätin Barbara Polla und des Kantons Tessin wurden mit 95 zu 75 und mit 93 zu 75 Stimmen gutgeheissen.

Die Zustimmung des Plenums bezieht sich allerdings erst auf die Vorprüfung. Über die definitive Lancierung und die Ausgestaltung der Amnestie werden die Räte noch entscheiden müssen.

Drei Amnestien im 20. Jahrhundert

Im 20. Jahrhundert hatte die Schweiz insgesamt drei Steueramnestien durchgeführt: 1940, 1945 und 1969. Die letzte war mit knapp 62% an der Urne angenommen worden und brachte Werte im Umfang von rund 11,5 Mrd. Franken zurück in den Wirtschaftskreislauf.

In ihrer Begründung hatte Polla festgehalten, dass eine Steueramnestie nur durch “besondere Umstände” gerechtfertigt sei. “Solche Umstände liegen heute vor”, so Polla weiter. Die Wirtschaftslage, die Harmonisierung der Steuersysteme und Steueramnestien in den Nachbarländern würden eine Amnestie in der Schweiz nötig machen.

Wirtschaft ankurbeln versus Ungerechtigkeit für Ehrliche

Die Wirtschaftslage war denn auch der Hauptgrund für die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK), dem Nationalrat ein Ja vorzuschlagen. “Ich glaube, es ist im Interesse unserer Volkswirtschaft, dass diese Vermögen jetzt wieder in wirtschaftliche Angelegenheiten investiert werden können”, sagte der freisinnige Kommissionspräsident Fulvio Pelli gegenüber swissinfo.

Für die sozialdemokratische Fraktionspräsidentin Hildegard Fässler, ebenfalls Mitglied der WAK, verletzt eine Amnestie jedoch den Grundsatz der Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen. “Sie ist ungerecht, weil all diejenigen, die anständig sind, die ihre Vermögen und Einkünfte deklarieren und ihre Steuern bezahlen, schlecht wegkommen.”

Falsches Zeichen gegenüber dem Ausland?

Auch sei eine Steueramnestie gerade zu diesem Zeitpunkt schlecht, wo die Schweiz bei EU und OECD in Verhandlungen über das Bankkundengeheimnis und Zinsbesteuerung stehe, so Fässler. “Wenn wir jetzt noch die Steuerhinterzieher kurz vor diesem Abkommen befreien, dann macht sich das gegen aussen ganz schlecht.”

Dieser Ansicht war auch Finanzminister Hans-Rudolf Merz. “Wenn die Schweiz eine Steueramnestie gewährt, dann kann das darüber hinaus vom Ausland als Eingeständnis der mangelnden Durchsetzung des staatlichen Steueranspruchs in der Schweiz gewertet werden”, sagte er in der Debatte.

Doch die Bedenken eines schlechten Zeichens teilte eine Mehrheit des Nationalrats – zusammen mit Pelli – nicht. “Psychologisch ist es möglich”, gab er zu. Trotzdem werde es noch einige Zeit dauern, bis die Amnestie überhaupt gewährt werde. “Ich glaube, die heutigen Verhandlungen mit der EU spielen überhaupt keine Rolle in dieser Geschichte.”

Wieviel Geld käme zurück?

Auch um die Grösse der Geldwerte, die durch eine Steueramnestie zurückgebracht werden könnten, gehen die Meinungen weit auseinander. Der Tessiner Pelli griff zu einem Beispiel aus seinem Kanton, wo bei einer Erben-Amnestie in 10 Jahren 1 Mrd. Franken entdeckt worden waren. “Und ich glaube, wenn wir das auf Bundesebene machen, werden wir schon mehrere Milliarden entdecken.”

Fässler hingegen machte auf die Amnestie in Deutschland aufmerksam, wo man mit 125 Mrd. Euro gerechnet hatte. “Jetzt rechnet man noch mit 4 oder 5 Millarden. Es ist überhaupt nicht so, dass so viel deklariert wird, wie man meint.”

Die Bedenken überwogen auch im Bundesrat: “Die ehrlichen Steuerzahler dürfen sich am Ende nicht benachteiligt fühlen”, sagte Merz. Er möchte statt einer allgemeinen Amnestie nur die Nachbesteuerung von Erben reduzieren und vereinfachen.

Mit zwei weiteren Gesetzesänderungen soll zudem die Haftung der Erben für Bussen ihrer Erblasser abgeschafft und die straflose Selbstanzeige bei Steuer-Hinterziehungen ermöglicht werden.

Die bürgerliche Mehrheit des Rates liess sich von diesem Gegenprojekt jedoch nicht beeindrucken.

swissinfo, Christian Raaflaub

Steueramnestien in den letzen 30 Jahren:
Belgien: 2004, 1984
Deutschland: 2004
Frankreich: 1982, 1986
Italien: 1973, 1982, 1991, 2002
Österreich: 1982, 1993
Spanien: 1977
Irland: 1988, 1993
ausserdem in Irland, Finnland, Portugal, Russland, Kanada, Argentinien, Kolumbien, Venezuela, Panama, Puerto Rico, Indien und Neuseeland

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