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Naturnahe Gewässer für grössere Fischbestände

Die Initiative will Gewässer wie die Broye schützen. Diese war im Jahr 2003 völlig ausgetrocknet. Keystone

Der Schweizerische Fischerei-Verband (SFV) hat die Volksinitiative "Lebendiges Wasser" eingereicht. Sie verlangt die Renaturierung von Flussläufen.

Die Fischer kritisieren, 90% der Gewässer seien verbaut und die meisten der ursprünglichen Fischarten in der Schweiz bedroht.

Die von Umweltorganisationen unterstützte Initiative war im Januar 2005 lanciert worden. Sie verlangt die Sanierung und Renaturierung beeinträchtigter Fliessgewässer, kantonale Renaturierungsfonds, ausreichende Restwasser-Mengen und das Recht der Verbände, das Einhalten gesetzlicher Vorschriften einzufordern.

Fische sind bedroht

“Alarmstufe ROT” stand auf den Luftballons, welche die Initianten am Montag vor der Bundeskanzlei aufsteigen liessen. An einer Medienkonferenz sagte SFV-Zentralpräsident Werner Widmer anschliessend warum: Von den ursprünglich 57 einheimischen Fischarten sind 8 ausgestorben und 37 weitere bedroht.

Zahlreiche Fischarten könnten nur in natürlichen Flusslandschaften überleben, sagte Beat Jans von Pro Natura. 90% der Gewässer in der Schweiz seien aber verbaut, kanalisiert oder wegen der Kraftwerke abwechselnd künstlichen Hochwassern und künstlicher Trockenlegung (Schwall und Sunk) ausgesetzt.

Auch Umweltverbände stehen dahinter

Laut Thomas Vellacott vom WWF Schweiz heizt die Initiative den säumigen Behörden und Kraftwerkbetreibern ein, die seit mehr als 30 Jahren geltenden Restwasser-Vorschriften endlich umzusetzen. Die Initianten hoffen, hier wie auch beim Verbandsbeschwerderecht bereits auf laufende Arbeiten des Parlaments einwirken zu können.

Über 120 000 Unterschriften wurden nach Angaben der Initianten von den kantonalen Fischerei-Verbänden, von nahestehenden Sportfischerorganisationen und vom Fischerei-Magazin Petri Heil gesammelt. Den Rest steuerten die Umweltschutzorganisationen Pro Natura, WWF Schweiz, Schweizerische Greina-Stiftung und AQUA VIVA bei.

swissinfo und Agenturen

Das vom Volk mit grosser Mehrheit angenommene Gewässerschutzgesetz ist seit 1. November 1992 in Kraft.

Das Gesetz regelt die Restwassermengen, die bei Wasserentnahmen noch vorhanden sein müssen. Konkret muss ein Fluss genügend Restwasser aufweisen, um seine biologischen Funktionen zu erfüllen.

Das Gesetz gilt lediglich für neue Anlagen.

Die Betreiber der bestehenden Anlagen haben eine Konzession erworben, welche in der Regel 80 Jahre gültig ist.

Ein Verbot oder eine Reduktion der Wasserentnahme wäre juristisch eine Enteignung und mit entsprechenden Entschädigungszahlungen verbunden.

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