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Neu-Beurteilung gefragt

Oberzolldirektor Rudolf Dietrich bringt keine gute Kunde aus Brüssel. Keystone

Die zweiten bilateralen Verhandlungen mit der EU zur Betrugs-Bekämpfung sind blockiert. Die EU will keine Kompromisse. Die Schweiz müsse das EU-Recht übernehmen.

Die Delegationen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) haben sich am Donnerstag in Brüssel zur sechsten Verhandlungsrunde über die Betrugsbekämpfung getroffen.

Dabei sei man jetzt “zu einem Stillstand gekommen”, sagte der Schweizer Delegationschef, Oberzolldirektor Rudolf Dietrich, anschliessend in Brüssel vor den Medien. Der Bundesrat soll nun die Lage bei den Bilateralen neu beurteilen.

Grundsatzfrage

Nun werde der Bundesrat eine umfassende Lagebeurteilung vornehmen. Laut einer Mitteilung des Eidg. Finanzdepartements (EFD) werden dabei auch die Auswirkungen auf alle Dossiers und generell die Amts- und Rechtshilfepolitik der Schweiz in Fiskalsachen geprüft.

Auf die Frage, ob bei einer EU-Forderung nach der vollständigen Übernahme ihres Rechts Verhandlungen noch Sinn machen, sagte Dietrich: “Das ist die Frage, die sich stellt.”

Könne die Schweiz EU-Recht übernehmen, wie dies die EU wegen der engen Verflechtung der beiden Seiten wolle, oder verhandle man als Partner, wobei abweichendes Recht möglich wäre?

Illegale Aktion

Dietrich erinnerte daran, dass die Schweiz der EU mehrfach substanziell entgegengekommen sei. Laut dem EFD gingen die Schweizer Vorschläge weit über den ursprünglich als Verhandlungs-Grund genannten Zigaretten-Schmuggel hinaus und hätten alle vorstellbaren Fälle von Abgabebetrug umfasst.

So sollten mittels einer Generalklausel alle Betrügereien erfasst, auf der Basis der internationalen UNO-Definition die Geldwäscherei einbezogen und die Auskunftserteilung über Bankdaten vereinfacht werden. Bei Zwangsmassnahmen, Auslieferung und Verfahrens-Beschleunigung wäre die Schweiz der EU ebenfalls entgegengekommen.

EU will Bankgeheimnis antasten

Doch die EU habe von Beginn an auf die praktisch vollständige Übernahme ihres Rechtsbestands (Acquis communautaire) gepocht. Damit müsste die Schweiz aber ihre Rechtsgrundsätze wie doppelte Strafbarkeit (Amts- und Rechtshilfe nur bei in der Schweiz strafbaren Delikten), aufschiebende Wirkung von Rekursen oder Unzulässigkeit permanenter Bankkonten-Überwachung preisgeben.

Die EU will so offenbar auch Steuer-Hinterziehung erfassen. Die Schweiz aber besteht wegen des Bankgeheimnisses auf der Unterscheidung von Hinterziehung und Steuerbetrug.

Das EFD will nun prüfen, “ob die konkreten Probleme des Zollbetrugs und des Zigarettenschmuggels auf anderem Weg als über ein Abkommen mit der EU rasch gelöst werden könnten”.

EU: Kein Scheitern

Bei der EU will man derweil in der Blockade kein Scheitern der Verhandlungen sehen: “Mit der Schweiz geht es immer lang und ist schwierig”, verlautete aus einer EU-Quelle. Die EU wolle der Schweiz jedoch “keine Sonder-Behandlung” zugestehen: “Die Schweizer wussten das von Anfang an.”

Die EU wolle Abkommen, die die EU-Standards beachten. Weitere Treffen zwischen der EU und der Schweiz wurden gemäss Dietrich allerdings nicht vereinbart.

swissinfo und Agenturen

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