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Neue Unternehmens-Steuerreform aufgegleist

Der Bundesrat will Brüssel im Steuerstreit mit der EU einen Schritt entgegen kommen. Im Rahmen einer weiteren Reform der Unternehmensbesteuerung sollen in- und ausländische Erträge von Holding- und Verwaltungsgesellschaften gleichbehandelt werden.

Von der dritten Unternehmenssteuerreform sollten nun alle Unternehmen profitieren, sagte Finanzminister Hans-Rudolf Merz. Zudem solle die Position der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb gestärkt werden. Eines der Hauptziele sei es, kantonale Besteuerungsregelungen für Verwaltungs- und Holdinggesellschaften zu ändern.

Und zwar sollen künftig in- und ausländische Erträge dieser Gesellschaften gleich besteuert werden. Als mögliche Massnahmen sieht der Bundesrat auch die Abschaffung der rund 10’000 Briefkastenfirmen vor. Weiter sollen die Emissionsabgabe auf Eigen- und Fremdkapital abgeschafft sowie die steuerliche Hindernisse bei der Konzernfinanzierung beseitigt werden.

Er unterstütze insbesondere die Abschaffung der Domizilgesellschaften, sagte Michael Reiterer, EU-Botschafter in Bern und Leiter der Delegation der EU-Kommission für die Schweiz und Liechtenstein. Aufgrund des Steuerdialogs zwischen der EU und der Schweiz kämen nun Vorschläge auf den Tisch.

Der Bundesrat beauftragte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

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