Neuer Anlauf für Mutterschafts-Versicherung
Die Mutterschafts-Versicherung gibt wieder zum Hoffen Anlass. Der Ständerat will, dass berufstätigen Müttern nach der Geburt ein 14-wöchiger Urlaub zusteht. Acht Wochen soll der Arbeitgeber bezahlen, sechs Wochen der Bund aus der Erwerbsersatz-Ordnung.
Die kleine Kammer hat mit 24 zu 17 Stimmen eine entsprechende Motion gutgeheissen. Gegen erheblichen Widerstand hat sich der Ständerat mit dieser Lösung dem Nationalrat angeschlossen. Noch im September hatte sich der Ständerat mit einer Motion von Vreni Spoerry (FDP/ZH) für die Lohnfortzahlung nur während des achtwöchigen Arbeitsverbots für Mütter ausgesprochen und weitergehende Initiativen abgelehnt.
50 Jahre Warten
Seit fünfzig Jahren harre der Verfassungsauftrag einer Mutterschafts-Versicherung der Erfüllung, sagte Christiane Langenberger (FDP/VD) im Namen der Kommission. Nach dem Volks-Nein vom Herbst 1999 müsse dennoch eine Lösung gefunden werden.
Das Obligationenrecht kenne ein achtwöchiges Arbeitsverbot, schweige sich aber über dessen Finanzierung aus. Mit der überwiesenen Motion von Vreni Spoerry sei die Lohnfortzahlung während dieser Zeit gesichert.
Lob für EO-Lösung
Mit der Finanzierung der zusätzlichen sechs Wochen durch die Erwerbsersatz-Ordnung (EO) erfülle man zwei Verfassungsaufträge auf einen Streich, befanden verschiedene Ratsmitglieder. Einerseits würden erwerbstätige Mütter versichert, andererseits werde das Gleichstellungsgebot erfüllt. Berufstätige Frauen zahlten in die EO ein. Da sie keinen Militärdienst leisteten, kämen sie aber nie in deren Genuss.
Metzler gegen Motion
Bundesrätin Ruth Metzler plädierte für die Umwandlung der Motion in ein weniger verbindliches Postulat. Der Bundesrat wolle im nächsten Jahr eine Änderung des Obligationenrechts vorlegen, die eine achtwöchige Lohnfortzahlung vorsieht. Die Motion lege den Bundesrat zu stark fest und gebe ein Modell vor.
swissinfo und Agenturen

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