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Neuer Gesamtarbeitsvertrag für Swisscom-Angestellte

Das Swisscom-Personal soll ab 2001 einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) erhalten. Er sieht unter anderem eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit auf 40 Stunden und fünf Wochen Ferien pro Jahr vor.

Die Swisscom-Angestellten sollen per 1. Januar 2001 einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) erhalten. Der Vertrag tritt gleichzeitig mit der privatrechtlichen Anstellung des Personals in Kraft und muss noch von Verwaltungsrat und Personalverbänden genehmigt werden.

Die Swisscom und die Sozialpartner haben die Verhandlungen über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) abgeschlossen. Damit wird die Mehrheit der Swisscom-Angestellten ab nächstem Jahr dem neuen GAV unterstellt sein.

Die gegenwärtig noch rund 20’000 Swisscom-Beschäftigten – Ende 1998 waren es noch etwa 21’000 gewesen – werden ab dem 1. Januar 2001 auf privatrechtlicher Basis angestellt sein.

Der vorerst für drei Jahre gültige neue GAV sieht unter anderem eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit von gegenwärtig 41 auf 40 Stunden und fünf, statt vier Wochen Ferien pro Jahr vor.

Weitere Kernpunkte des GAV sind flexible Arbeitszeitmodelle (variable Arbeitszeit, Jahresarbeitszeit), maximal zehn bezahlte Ferientage, Kinderzulagen von 240 Franken, eine Regelung der Kündigungsfristen und -modalitäten sowie Mitwirkungsrechte der Personals.

Ausserdem sollen sich die Löhne vermehrt nach dem Erfolg des Unternehmens und den Leistungen der Mitarbeitenden richten. Für den Übergang ins neue Lohnsystem gebe es bis Ende 2001 eine Lohngarantie, sagte Swisscom-Sprecher Jacques Bettex auf Anfrage.

Am vergangenen 2. März hatten sich bereits die Sozialpartner der SBB auf einen neuen GAV geeinigt. Das neue Vertragswerk ersetzt am 1. Januar 2001 das Beamtengesetz. Eckpfeiler sind des SBB-Gesamtarbeitsvertrages sind ein Kündigungsstopp, die 39-Stunden-Woche, ein Lohnsystem mit Leistungsanteil und ein Ausbau der Mitwirkung.

swissinfo und Agenturen

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