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Neues Luchskonzept in Kraft

Der Luchs soll mehr Lebensraum erhalten und seine Verbreitung auch in bisher luchsfreien Gebieten gefördert werden. Dies sieht das am Montag (28.02.) vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) in Kraft gesetzte «Konzept Luchs Schweiz» vor.

Der Luchs soll in der Schweiz mehr Lebensraum erhalten. Seine Verbreitung soll auch in bisher luchsfreien Gebieten aktiv gefördert werden. Dies sieht das am Montag (28.02.) vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) in Kraft gesetzte «Konzept Luchs Schweiz» vor.

Heute leben in der Schweiz rund 100 erwachsene Luchse. Gemäss BUWAL genügt diese Zahl nicht, um das Überleben der Tierart langfristig zu sichern. Deshalb wird der Lebensraum der Luchse durch eine aktive Umsiedlung und den Bau von Wildtierbrücken über künstliche Barrieren wie Autobahnen vergrössert.

Die Ansiedlung der Raubkatze in noch luchsfreien Gebieten wird mittels Verträgen mit den betroffenen Kantonen geregelt. Ab 2000 sollen als Versuch und im Rahmen eines interkantonalen Projekts in der Region Nordostschweiz erste Luchse ausgesetzt werden. Diese werden zuvor in den luchsreichen Nordwestalpen eingefangen.

Abschüsse in Ausnahmefällen

Bund und Kantone entschädigen die durch den Luchs verursachten Schäden an Kleinviehherden. Momentan leistet das BUWAL eine Abgeltung von 50 Prozent der Schäden. Eine Erhöhung des Bundesanteils auf 80 Prozent ist geplant. Präventiv übernimmt das BUWAL sämtliche Kosten für Hirten, Hunde und Material, das der Schadensverhütung dient.

In Ausnahmefälllen erteilt das BUWAL Abschussbewilligungen für schadensstiftende Tiere. Dies kann nötig sein, wenn in einem Umkreis von fünf Kilometern um einen Schaden trotz Verhütungsmassnahmen pro Sömmerungssaison mindestens 15 Schafe oder Ziegen gerissen werden.

Konflikte programmiert

Das neue «Konzept Luchs Schweiz» beinhaltet ein Konfliktpotenzial. Jäger und Kleinviehhalter haben mehrfach ihre Vorbehalte gegenüber der Wiederansiedlung des Luchses vorgebracht. Makabrer Höhepunkt der Opposition war Mitte Februar die Zustellung von vier abgeschnittenen Luchspfoten an das Amt für Natur des Kantons Bern.

BUWAL-Vizedirektor Willy Geiger erklärte, dass man die Bedenken der Jäger und Kleinviehhalter Ernst nehme. Das jetzt in Kraft gesetzte Konzept befand sich seit Juni 1999 in einer breiten Vernehmlassung und sei in deren Folge überarbeitet worden.

Nicht gegen Willen der Kantone

Über neu gebildete interkantonale Kommissionen könnten lokale Bedenken an der Ansiedlung von Luchsen eingebracht werden. Vertreter des Bundes und der Kantone können so gemeinsam nach Lösungen suchen. «Das BUWAL wird nicht gegen den Willen der Kantone handeln», hält Geiger fest.

Der BUWAL-Vizedirektor betont die Verantwortung, die die Schweiz mit ihrer grossen Luchspopulation für den gesamten Alpenraum zu übernehmen habe. Der Luchs könne nur überleben, wenn seine Lebensräume miteinander verbunden würden.

Im Kanton Waadt wurden offenbar drei Luche vergiftet

Drei Luchse, eine Mutter und ihre beiden Kleinen, sind bei Rougemont im Kanton Waadt tot aufgefunden worden. Die Tiere wurden vermutlich vergiftet. Der Kanton Waadt hat eine Autopsie angeordnet und Strafanzeige gegen Unbekannt erhoben.

Das Muttertier wurde bereits am letzten Dienstag (22.02.) aufgefunden. Im Zusammenhang mit den Untersuchungen zu diesem Fund stiess der Waadtländer Wildhüter am Freitag auf den zweiten und am Montag (28.02.) auf den dritten toten Luchs.

SRI und Agenturen

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