Der schweizerische Finanzminister Hans-Rudolf Merz und sein deutscher Amtskollege Wolfgang Schäuble haben in Berlin das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) paraphiert.
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Wichtigste Neuerung ist die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach dem OECD-Standard. Demnach leistet die Schweiz auch dann Amtshilfe, wenn es sich um Steuerhinterziehung handelt. Bisher erfolgte die Amtshilfe lediglich in Fällen von Steuerbetrug.
Das Abkommen mit Deutschland ist das 23. mit einer Amtshilfeklausel nach den Richtlinien des OECD-Musterabkommens. Dieses übernahm die Schweiz, um von der Grauen Liste der Steueroasen zu kommen. Schäuble ging vor den Medien davon aus, dass beide Regierungen das Abkommen innerhalb der nächsten Monate unterzeichneten.
Neben der Ausweitung der Amtshilfe in Steuersachen habe die Schweiz in den Verhandlungen verschiedene Vorteile für den Wirtschaftsstandort aushandeln können, teilte das Schweizerische Finanzministerium (EFD) mit.
Der Text des überarbeiteten Abkommens wird bei dessen Unterzeichnung veröffentlicht. Die Paraphierung bedeutet die Zustimmung beider Seiten, die mit der Signatur der Initialen bezeugt wird.
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