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Nicht immer ist ein Waffen-Erwerbsschein nötig

Ein Waffen-Erwerbsschein ist beim Kauf einer Waffe unter Privaten in der Schweiz nicht nötig. Einen solchen muss nur vorgewiesen werden, wenn im Handel eine Waffe gekauft wird. So schreibt es das seit 1999 gültige Eidgenössische Waffengesetz (WG) vor.

Bei einem Waffenkauf unter Privaten muss der Verkäufer lediglich Alter und Identität des Käufers überprüfen. Ausserdem muss ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen werden. Beide Parteien sind verpflichtet, den Vertrag mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren.

Als Waffen gelten nicht nur Pistolen oder Gewehre. Auch Dolche, Messer, Schlagringe, Schlagruten, Schlagstöcke, Wurfsterne, Wurfmesser, Hochleistungs-Schleudern und Elektroschock-Geräte fallen unter das WG.

Im März dieses Jahres hatte der Bundesrat die Revision des Waffengesetzes angekündigt. Zur Sprache kommen sollen der Waffenhandel unter Privaten sowie Softguns und Imitations-Waffen. Letztere fielen bisher – wie antike Waffen – nicht unter das Waffengesetz.

Sport- und Jagdgewehre sind frei handelbar

Für den Kauf einer Reihe von Waffen ist kein Waffen-Erwerbsschein nötig. Dazu gehören der Karabiner 11, das Langgewehr 11, der Karabiner 31, Sportgewehre und Jagdwaffen. Auch einschüssige und mehrläufige Gewehre sowie Nachbildungen einschüssiger Vorderlader können ohne Waffen-Erwerbsschein gekauft werden.

Bevor das neue Waffengesetz am 1. Januar 1999 in Kraft trat, war der Waffenerwerb kantonal geregelt. Die Vorschriften waren damals erheblich weniger streng als heute.

swissinfo und Agenturen

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