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Nur Genfer Richter sollen Borodin befragen

Kämpft einen einsamen Kampf gegen die Mächtigen dieser Welt: General-Staatsanwalt Bernard Bertossa. Keystone

Der Ankläger des früheren Kreml-Finanzchefs Pawel Borodin, der Genfer General-Staatsanwalt Bertossa, besteht weiter auf Anklage-Erhebung und Prozess vor einem Schweizer Gericht. Die Befragung Borodins in den USA oder Russland lehnte Bertossa erneut strikt ab.

Borodin, den die Schweiz wegen des Verdachts auf Geldwäsche und Korruption mit internationalem Haftbefehl suchte, war am 17. Januar in New York festgenommen worden. Er war unter Präsident Boris Jelzin für das Immobilien- und Finanz-Imperium des russischen Präsidialamtes zuständig.

Gemäss offiziellem Auslieferungs-Ersuchen der Schweizer Regierung vom 5. Februar müsse Borodin überstellt werden. “Wir gehen gegen jemanden vor, der verdächtigt wird, in der Schweiz gegen das Recht verstossen zu haben”, sagte Bertossa in einem Interview in der Samstags-Ausgabe der “Neuen Zürcher Zeitung”. “Die Anklage hat also hier durch den Genfer Richter zu erfolgen”, sagte Bertossa weiter.

Im Gegenzug soll Borodin für eine bevorzugte Auftragsvergabe Schmiergelder von den Schweizer Firmen Mabetex und Mercata im Umfang vor rund 60 Mio. Dollar angenommen und über Schweizer Konten gewaschen haben. Ein Teil der Transaktionen sei über Genf abgewickelt worden, erläuterte Bertossa seine Zuständigkeit.

Laut Bertossa haben die russischen Behörden inzwischen angeboten, Borodin nach Genf zu bringen, wenn das Auslieferungsgesuch an die USA zurückgezogen werde. “Wir mussten diesen Vorschlag zurückweisen, weil die russischen Behörden nicht in der Lage sind, die Durchführung rechtlich zu garantieren”, sagte Bertossa dem Bericht zufolge.

Die russische Generalstaatsanwaltschaft hatte ihre eigenen Ermittlungen gegen Borodin im Dezember 2000 eingestellt, er selbst leugnet die Vorwürfe.

swissinfo und Agenturen

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