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Parlament regelt Stammzellen-Gebrauch

Die überzähligen embryonalen Stammzellen, die vor 2001 gewonnen wurden, werden nicht vernichtet. Keystone Archive

Forscher dürfen keine Stammzellen mehr gewinnen. Die vorhandenen werden nicht vernichtet. Aus unbefruchteten Eizellen dürfen keine Organismen gezüchtet werden.

Dieser Inhalt wurde am 04. Dezember 2003 - 14:29 publiziert

Darauf hat sich das Parlament geeinigt.

Mit dem Stammzellenforschungsgesetz will das Parlament die Forschung an embryonalen Stammzellen auf eine gesetzliche Basis stellen. Stammzellen sind Zellen, die noch undifferenziert sind und sich zu verschiedenen Gewebetypen entwickeln können.

Die Forschung an Stammzellen soll geregelt, aber nicht verboten werden.

Die Medizin setzt hohe Erwartungen in die Stammzellen, welche die Behandlung von Krankheiten wie Krebs, Alzheimer oder Parkinson ermöglichen könnten.

Tiefgefrorene Embryonen behalten

Die Stammzellen, an denen bisher geforscht wurde, stammen aus Embryonen von Reagenzglas-Befruchtungen. Diese werden "überzählig", wenn beispielsweise die Frau erkrankt und deswegen der Embryo nicht auf sie übertragen werden kann.

In der Schweiz gibt es rund 1000 solche Embryonen, die noch vor 2001 gewonnen wurden. In diesem Jahr trat auch das Fortpflanzungsmedizin-Gesetz in Kraft, das deren Vernichtung bis Ende dieses Jahres vorsah.

Mit einer dringlichen Gesetzesänderung hat die Kleine Kammer in ihrer zweiten Lesung am Donnerstag jetzt beschlossen, die ablaufende Frist zu verlängern: Die Aufbewahrung eingefrorener Embryonen zu Fortpflanzungszwecken ist neu bis 2005 möglich.

Seit 2001 sind rund 200 weitere Embryonen angefallen.

Schranken für die Forscher

Eine weitere Möglichkeit der Gewinnung embryonaler Stammzellen ist das so genannte "therapeutische" Klonen: Die Züchtung von Stammzellen ohne Befruchtung und ausserhalb eines Organismus. Diese Methode würde es erlauben, genetisch identische Zellen zu züchten.

Doch nach einigem Hin und Her ist nun klar: Davon will das Parlament nichts wissen. Der Ständerat hat sich nun der ablehnenden Position des Nationalrats angeschlossen.

Diese Methode käme dem Klonen nahe, sagte der Zuger CVP-Ständerat Peter Bieri namens der Wissenschafts-Kommission. Und die Verfassung verbiete dies.

Hintertüre bleibt offen

Die Entscheide zur Forschung an embryonalen Stammzellen werden auch nach der Verabschiedung des Stammzellen-Forschungsgesetzes durch das Parlament wieder für Diskussionen sorgen: 2004 soll die Gesetzgebung über die Forschung am Menschen in die Vernehmlassung gehen. Darunter fallen auch die embryonalen Stammzellen.

Richtungsstreit in der EU

Auch in der Europäischen Union (EU) wird über die Forschung an embryonalen Stammzellen diskutiert. Dort läuft Ende Jahr ein Moratorium aus; nachher soll die Forschung an embryonalen Stammzellen wieder gefördert werden.

Die EU-Staaten sind in dieser Frage tief gespalten zwischen Befürwortern einer liberalen Regelung und solchen, die ethische Grundsätze festgeschrieben wissen wollen.

Vor allem Deutschland und Portugal wehren sich gegen die Förderung der Forschung. Die Vorschläge der EU-Kommission würden gegen geltendes bundesdeutsches Recht verstossen.

Auch Österreich und Italien stellten sich bislang gegen eine Förderung von Forschungsprojekten, für die Embryonen zerstört werden müssen.

Vor allem Grossbritannien und Frankreich setzen sich für eine liberalere Lösung ein. Eine solche wird auch von den Niederlanden, Schweden, Dänemark, Finnland, Griechenland, Frankreich und Belgien befürwortet.

swissinfo und Agenturen

In Kürze

Embryonale Stammzellen sind Zellen, die noch undifferenziert sind und sich zu verschiedenen Gewebetypen entwickeln können.

Von der Forschung an diesen Zellen verspricht sich die Medizin Heilmethoden für Krebs, Alzheimer oder Parkinsong.

Die embryonalen Stammzellen werden gewonnen aus "überzähligen" Embryonen von Reagenzglas-Befruchtungen.

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