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Beschränkter Erfolg bei Mini-Steueramnestie

Reuige Steuersünder oder deren Erben können sich seit Beginn dieses Jahres selbst anzeigen und werden nicht bestraft. In den ersten drei Monaten wurde diese Möglichkeit nur zögerlich benutzt, die deklarierten Beträge sind eher tief.

Die Selbstanzeiger treten sich in den Büros der kantonalen Steuerämter nicht auf die Füsse, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur sda bei einer Auswahl von Kantonen zeigt.

So werden im Kanton Luzern 22 Fälle behandelt, im Kanton Bern sind 110 Fälle hängig und im Kanton Zürich sind per Mitte März 133 Selbstanzeigen eingegangen. Im Waadtland ist nicht bekannt ob sich seit Januar Steuerbetrüger gemeldet haben.

Auch im Tessin sind bislang erst 15 Selbstanzeigen eingegangen. Der Grund könnte in der Diskussion um eine kantonale Steueramnestie liegen.

Jura, mit seiner 20-Mal kleineren Bevölkerung als Zürich, verzeichnet immerhin schon 50 Anzeigen. Der Kanton bietet ein vereinfachtes Verfahren und eine generelle Amnestie für Beträge unter 51’000 Fr.

In den anderen Kantonen entfällt die Busse auch – ein Fünftel des hinterzogenen Betrags – aber es werden Nachzahlungen fällig: Nachzahlen des ganzen Steuerbetrags für die letzten zehn Jahre, inklusive Verzugszinsen. Erben zahlen nur für die letzten drei Jahre.

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Steuersystem

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht In der Schweiz werden die Steuern von Gemeinden, Kantonen und dem Bund erhoben. Kantone und Gemeinden sind in ihrer Steuerpolitik autonom. Die Höhe der Steuern kann somit je nach Wohnort stark abweichen. Die Bundessteuer ist jedoch im ganzen Land gleich hoch. Der grösste Teil der direkten Steuern geht an Gemeinden und Kantone. Die Bundesssteuer ist…

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Ernüchternd dürfte für die Kantone sein, dass es meist um kleinere Beträge geht, nur einzelne sind etwas grösser.

Die letzte Steueramnestie in der Schweiz liegt über 40 Jahre zurück. Mit der Amnestie tauchten 1969 rund 11,5 Mrd. Franken wieder auf. Teuerungsbereinigt wären dies heute rund 35,4 Mrd.

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