Beschränkter Erfolg bei Mini-Steueramnestie
Reuige Steuersünder oder deren Erben können sich seit Beginn dieses Jahres selbst anzeigen und werden nicht bestraft. In den ersten drei Monaten wurde diese Möglichkeit nur zögerlich benutzt, die deklarierten Beträge sind eher tief.
Die Selbstanzeiger treten sich in den Büros der kantonalen Steuerämter nicht auf die Füsse, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur sda bei einer Auswahl von Kantonen zeigt.
So werden im Kanton Luzern 22 Fälle behandelt, im Kanton Bern sind 110 Fälle hängig und im Kanton Zürich sind per Mitte März 133 Selbstanzeigen eingegangen. Im Waadtland ist nicht bekannt ob sich seit Januar Steuerbetrüger gemeldet haben.
Auch im Tessin sind bislang erst 15 Selbstanzeigen eingegangen. Der Grund könnte in der Diskussion um eine kantonale Steueramnestie liegen.
Jura, mit seiner 20-Mal kleineren Bevölkerung als Zürich, verzeichnet immerhin schon 50 Anzeigen. Der Kanton bietet ein vereinfachtes Verfahren und eine generelle Amnestie für Beträge unter 51’000 Fr.
In den anderen Kantonen entfällt die Busse auch – ein Fünftel des hinterzogenen Betrags – aber es werden Nachzahlungen fällig: Nachzahlen des ganzen Steuerbetrags für die letzten zehn Jahre, inklusive Verzugszinsen. Erben zahlen nur für die letzten drei Jahre.
Mehr
Steuersystem
Ernüchternd dürfte für die Kantone sein, dass es meist um kleinere Beträge geht, nur einzelne sind etwas grösser.
Die letzte Steueramnestie in der Schweiz liegt über 40 Jahre zurück. Mit der Amnestie tauchten 1969 rund 11,5 Mrd. Franken wieder auf. Teuerungsbereinigt wären dies heute rund 35,4 Mrd.
swissinfo.ch und Agenturen
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch