Firmen, die unter der Rezession leiden, können zwischen April und Dezember 2010 länger Kurzarbeitsentschädigung beziehen als bisher. Der Bundesrat hat den maximalen Bezug der Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate erhöht.
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Ausserdem hält die Schweizer Regierung in diesem Zusammenhang an der verkürzten Karenzfrist fest, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) am Freitag mitteilte. Seit Anfang April letzten Jahres müssen Firmen, die kurz arbeiten lassen, nur noch einen Karenztag statt wie ursprünglich drei Karenztage übernehmen.
Mit diesen Massnahmen will die Eidgenossenschaft Firmen unterstützen, die wegen der Rezession unter Auftragsmangel leiden. Dank der Kurzarbeitsentschädigung können diese Unternehmen die schwierigen Phasen überbrücken, ohne Personal zu entlassen. Beginnt der Aufschwung dann zu greifen, steht der Firma weiterhin ihr ausgebildetes Personal zur Verfügung.
Wegen der durch die Finanzkrise ausgelösten Rezession hat der Bund bereits letzten Frühling die Kurzarbeits-Höchstdauer von 12 auf 18 Monate erhöht. Mit Erfolg, wie Ende Februar das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) berichtete: Rund 20’000 Stellen konnten erhalten werden. Die Arbeitslosenquote ist deshalb letztes Jahr 0,5% weniger stark angestiegen.
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