Das Bundesgericht soll klären, ob die Finanzmarktaufsicht rechtmässig handelte, als sie die Herausgabe von 255 Kundendossiers der UBS an die US-Justiz verfügte. Anfang Januar hatte das Bundesverwaltungsgericht die Herausgabe für illegal erklärt.
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Der Verwaltungsrat der Aufsichtsbehörde beschloss am Donnerstag erwartungsgemäss, das Urteil an das Bundesgericht in Lausanne weiter zu ziehen. Der Bundesrat hatte bereits wenige Tage nach dem ersten Urteil erklärt, er würde eine solche Klärung begrüssen.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte festgehalten, dass die Herausgabe der Kundendaten gestützt auf die Insolvenzbestimmungen des Bankengesetzes nicht hätte erfolgen dürfen.
Die Finma erinnerte nun daran, dass sie nach Massgabe der Finanzmarktgesetze auch für den Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte verantwortlich sei.
Am Mittwoch hatte der Bundesrat entschieden, der zuständigen Arbeitsgruppe der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte (GPK) unter strengen Bedingungen Einsicht in die gewünschten Akten zu gewähren.
Kritik auf politischer Ebene und beim Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts hatte ausserdem die Aussage von Finma-Präsident Eugen Haltiner ausgelöst, er würde in einer gleichen Situation wieder gleich handeln.
swissinfo.ch und Agenturen
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