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Frankreich übergab Kopie der HSBC-Daten

Laut dem Finanzministerium haben die Schweiz und Frankreich ihren Steuerstreit beigelegt. Die offenen Fragen seien geklärt. Somit nimmt die Schweiz die Ratifizierung des Doppelbesteuerungs-Abkommens (DBA) mit Frankreich wieder auf.

Bundesrat Hans-Rudolf Merz hatte am vergangenen 27. März nach einem Treffen mit dem französischen Budgetminister Eric Woerth am Rande des Weltwirtschaftsforums (WEF) in Davos bereits bekannt gegeben, die Differenzen seien weitgehend geklärt.

In einem Briefwechsel zwischen den zuständigen schweizerischen und französischen Steuerbehörden wurde nun Folgendes präzisiert:

Wenn ein Staat vom anderen Amtshilfe für Bankinformationen verlangt und den Namen der Bank des betroffenen Steuerpflichtigen kennt, gibt er diese Angaben dem angefragten Staat in jedem Fall weiter. Wenn im Ausnahmefall dem gesuchstellenden Staat der Name der Bank nicht bekannt ist und er die Bank nicht eindeutig identifizieren konnte, muss er sämtliche Angaben liefern, die die Identifizierung der Bank ermöglichen.

Der angefragte Staat tritt auf ein entsprechendes Gesuch ein, sofern dieses dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit und keiner “Fishing Expedition” entspricht. Frankreich bekräftigte laut dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) weiter, keine aus der Genfer HSBC-Filiale entwendeten Daten bei einem Amtshilfegesuch zu verwenden.

Bei Gesuchen aus Drittstaaten wird Frankreich die Schweiz informieren und die Daten herausgeben. Mit der Übergabe einer Kopie der aus der HSBC-Filiale entwendeten Daten an die Schweizer Behörden hat Frankreich eine weitere Bedingung erfüllt.

Die Klärung der offenen Steuerfragen ermöglicht laut EFD die Wiederaufnahme des Ratifizierungsprozesses des Doppelbesteuerungs-Abkommens. Das Departement habe dies der vorberatenden Kommission des Ständerats für die nächste Sitzung vom 17.Februar bereits beantragt.

swissinfo.ch und Agenturen

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